Teilsperre in Österreich: keine Nachtreise! Sightseeing wird nicht empfohlen!

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Die europäischen Länder bereiten sich mit dem neuen Coronavirus auf die 3. Welle der Pandemie vor. Obwohl wir gute Nachrichten von Impfstoffherstellern haben und einige Länder wie die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich oder Israel mit dem Impfprozess begonnen haben, fordert die COVID-19-Pandemie weiterhin einen weltweiten Tribut. Es wird einige Monate dauern, bis wir hoffen, dass sich die Pandemie ihrem Ende nähert.

In diesem pandemischen Kontext Österreich hat neue Maßnahmen zu Einreise- und Transitbedingungen getroffen, aber auch intern. Diese gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.

Teilweise Sperrung in Österreich

Bei Reisen in der Öffentlichkeit sind folgende Maßnahmen zu beachten:

  • In öffentlichen Außenbereichen und in Innenräumen muss ein Abstand von mindestens einem Meter zu Personen eingehalten werden, die nicht im selben Haushalt leben.
  • Das Tragen einer Schutzmaske ist an stark frequentierten Orten (z. B. Straßen / Einkaufszentren usw.) obligatorisch. Die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske wird bei der Arbeit auferlegt, wenn die Platzverhältnisse die Einhaltung der Entfernungen (Büros) nicht zulassen.
  • Das Verbot, das Haus zwischen 20:00 und 06:00 Uhr zu verlassen, gilt bis Januar 2021. Ausnahmen: zur Arbeit gehen (wo "Telearbeit" nicht möglich ist), für dringende persönliche Bedürfnisse, bei drohender Gefahr, um anderen zu helfen oder um sich körperlich oder geistig zu erholen, um administrative und rechtliche Probleme zu lösen, die wird nicht verschoben, nimmt an Wahlen und den Winterferien teil. Am 24., 25. Dezember und 31. Dezember 2020 wird die Ausreisebeschränkung aufgehoben.
  • Anlässlich der gesetzlichen Weihnachtsferien vom 24. bis 25. Dezember können sich maximal zehn Personen treffen, ohne die Anzahl der Haushalte, denen diese Personen angehören, zu beschränken.
  • Am 31. Dezember / Silvester gelten keine Nachtverbote, aber private Treffen sind zwischen max. 6 Erwachsene und 6 Kinder ab max. 2 Haushalte.
  • Beschränkung der Kontakte auf eine einzelne Person außerhalb des Haushalts, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. Neben der Unterbringung kann die Polizei auch andere private Bereiche kontrollieren: Nebengebäude, Garagen, Höfe usw.
  • Gastronomie, Restaurants, Hotels bleiben bis zum 7. Januar 2021 geschlossen. Lieferservices sind möglich, auch über Nacht.

Skifahren ist ab dem 24. Dezember 2020 erlaubt

  • Alle Kontaktsportarten sind weiterhin verboten, Indoor-Sportanlagen sind für Amateursportler geschlossen. Skifahren ist ab dem 24. Dezember 2020 gestattet (als Freizeit- / Sportaktivität oder im Rahmen einer "eintägigen" Aktivität)., aber nicht in Form eines Skiurlaubs. Auf den Pisten können keine Partys organisiert werden, sowohl für Österreicher als auch für Ausländer, die Ende dieses Jahres in Österreich sein werden. Die Seilbahnen werden unter Einhaltung strenger Hygiene- und Rückhaltemaßnahmen betrieben.
  • Freizeitplätze bleiben geschlossen, außer für Parks und Kirchen.
  • Gewerbeeinheiten wiedereröffnet. Die Nichteinhaltung der Maßnahmen wird von den zuständigen Behörden mit einer Geldbuße geahndet.

Leider raten die meisten europäischen Länder von Touristenreisen ab, und Österreich ist keine Ausnahme. Dies geht aus den Maßnahmen für die Winterferien hervor. Hoffen wir, dass 2021 besser, ruhiger und bewegungsfreier wird.

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