Alle Flüge Frankreich - Rumänien und Deutschland - Rumänien werden ab dem 25. März (23:00 Uhr) ausgesetzt.

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Gemäß der Militärverordnung 3 vom 24. März 2020 sind alle Flüge auf den Strecken Frankreich - Rumänien und Deutschland - Rumänien ausgesetzt.

Die Flüge werden ab dem 25. März (23:00 Uhr) für einen Zeitraum von 14 Tagen ausgesetzt. Offensichtlich mit der Möglichkeit, diese Richtlinie zu erweitern.

Art. 8. - Alle Flüge von Luftfahrtunternehmen nach Frankreich und Deutschland sowie von Frankreich und Deutschland nach Rumänien sind für alle Flughäfen in Rumänien für einen Zeitraum von 14 Tagen ausgesetzt.
(2) Die Maßnahme gilt nicht für Flüge mit Staatsflugzeugen, Fracht und Post, humanitären oder Rettungsdiensten sowie für nichtkommerzielle technische Genehmigungen.
(3) Die Maßnahme gilt ab dem 25. März 2020 um 23.00 Uhr rumänischer Zeit.

Wir werden mit Details zurückkommen!

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