Österreich hat die Regeln für die Wintersaison 2021-2022 festgelegt

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Um eine erfolgreiche Wintersaison zu ermöglichen, hat die österreichische Bundesregierung ein Drei-Ebenen-Plan (Szenarien), die auch den allgemeinen Rahmen für Wintersaisonregelungen. Alle vereinbarten Punkte sind nun in der Verordnung enthalten. Diese Verordnung, die sowohl Regelungen für die Wintersaison als auch Regel 3G (geimpft, geheilt, geprüft) für den Arbeitsplatz beinhaltet, liegt vor. Vergangene Woche stimmte die Bundesregierung über die gesetzlichen Rahmenbedingungen ab, dann konnte die Verordnung an den Gesundheitsminister weitergeleitet werden.

Tourismusministerin - Elisabeth Köstinger

„In der Verordnung erscheinen alle Regeln so, wie sie von uns vor vier Wochen aufgestellt wurden. Sie sollen am 15. November in Kraft treten und den Betreibern die dringend benötigte Möglichkeit geben, ihr Geschäft sicher zu organisieren. Ihr Urlaub in Österreich wird schön und sicher, das ist der Sinn dieser Regeln.“

„Unser Motto lautet – Strenge Regeln, sicherer Winter – von diesem Grundsatz haben wir uns verlassen, als wir diese Regeln für eine erfolgreiche Wintersaison geschaffen haben. Und das ist das Entscheidende. Denn der Tourismus in der Wintersaison ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor, der Mehrwert schafft und Arbeitsplätze in unseren Tourismusregionen schafft.“

„Eine Umfrage der Österreich Werbung zeigt, dass Österreich in der Wintersaison mit mehr als 17 Millionen Touristen rechnen kann. Diese Chance müssen wir nutzen, aber das können wir nur, wenn wir uns weiterhin als sicheres Urlaubsziel positionieren. Wenn wir uns an die Regeln halten, werden wir Erfolg haben."

„Österreich ist immer noch die Skidestination Nummer eins! Deshalb ist es wichtig, dass insbesondere Seilbahnanlagen sicher funktionieren. 1 % davon sind offene Transportmittel mit geringem Infektionsrisiko. Um die Risiken weiter zu reduzieren, werden jedoch zusätzliche Maßnahmen in Kraft treten. Zum Beispiel die Einführung der 85G-Regel (geimpft, geheilt, getestet) sobald die Saison beginnt und der Nachweis beim Kauf von Skipässen geprüft wird.“

„Und für Weihnachtsmärkte haben wir eine praktische Lösung, sie müssen nicht geschlossen werden, stattdessen gibt es die Möglichkeit, eine Steuerung mit Armbändern einzuführen. So können die Weihnachtsmärkte die letzten Vorbereitungen treffen.“

Gastronomie und Hoteleinheiten

  • Szenario 1 ist seit dem 15. September in Kraft und Regel 3G (geimpft, geheilt, getestet) ist bereits in Kraft. Aber: Die Gültigkeit des Antigentests wird von 48 auf 24 Stunden verkürzt.
  • Ab Szenario 2 werden zu Hause durchgeführte Antigentests in Gastronomie- und Hotelbetrieben nicht mehr akzeptiert (eine in Österreich bisher durchaus übliche Praxis).
  • In Szenario 3 wird kein Antigentest akzeptiert.
  • Zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden, Testprogramm "Sichere Gastfreundschaft" wird verlängert. (1 PCR-Test / Woche für Mitarbeiter).

Gastronomische Einheiten mit Nacht- und Après-Ski-Betrieb

  • Generell gelten für Après-Ski die gleichen Regeln wie für gastronomische Einrichtungen, die nachts betrieben werden.
  • In Szenario 1, das jetzt eingeführt wurde, müssen Kunden ein negatives PCR-Ergebnis, einen Impf- oder Krankheitsnachweis melden.
  • Für gastronomische Betriebe mit Nacht- und Après-Ski-Betrieb, ab Szenario 2 tritt Regel 2 G in Kraft (Geimpfte und Erkrankte haben Zugang - der Test entfällt).
  • Lokale Verwaltungen sie können nun strengere Maßnahmen in Bezug auf Schließzeiten oder mögliche Überstunden, in denen Einheiten geschlossen sind, ergreifen.

Kabeltransportanlagen

  • Szenarien 1-3: Tragen einer Maske FFP2 in geschlossenen oder überdachten Transportanlagen (Gondeln, Seilbahnen, gedeckte Sesselbahnen) sowie in den geschlossenen Räumen der Stationen.
  • Mit Beginn der Wintersaison, am 15. November, tritt die 3G-Regel in Kraft (geimpft, geheilt, getestet):
  • Der Nachweis der Einhaltung der 3G-Regel ist beim Kauf des Skipasses nachzuweisen.
  • Bei Skipässen für die ganze Saison werden die Karten nur während der Gültigkeit des 3G-Nachweises aktiviert.
  • Wurden die Skipässe für die gesamte Saison vor Inkrafttreten dieser Verordnung gekauft, bleiben diese gesperrt und müssen zur Freischaltung nachweisen, dass die 3G-Regel eingehalten wird.
  • Die Verpflichtung zur Prüfung der vorstehenden Nachweise sollte nicht übertrieben werden und sollte angemessen bleiben. Als unzumutbar wäre eine Kontrolle bei jeder Benutzung der Seilbahn zu werten.
  • Skipässe können auch über Dritte verteilt werden (z.B. über Hotelbetreiber bei Pauschalangeboten, die bereits einen Skipass enthalten, Skilehrer etc.)
  • Der Betreiber kommt seinen Haftungspflichten nach, wenn vertraglich sichergestellt ist, dass eine Überprüfung der Einhaltung der 3G-Regelung durchgeführt wird (der Dritte übernimmt die Verantwortung vom Kabelbetreiber).
  • Werden die zwingenden Maßnahmen von einem Kabelnetzbetreiber nicht eingehalten, wird ihm seine Betriebsbefugnis – aufgrund eines Rundschreibens der obersten Kabelnetzbetreiberbehörde – entzogen.

Wie man sieht, hat Österreich ausgewogene und vernünftige Schritte unternommen, um eine sichere Wintersaison zu haben.

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