Österreich öffnet Grenzen für Touristen. Bei der Einreise nach Österreich gilt die 3G-Regel, vor Ort gilt die 2G-Regel!

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Der Lockdown in Österreich endet am 12. Dezember. Die Infektionsrate ist gesunken und Österreich wird auf regionaler Ebene schrittweise wieder öffnen. Reisen nach Österreich zu touristischen Zwecken sind für geimpfte und von einer COVID-19-Erkrankung genesene Personen wieder möglich.

Ab heute, 12. Dezember, wird die Lockdown-Maßnahme in den Regionen Tirol, Vorarlberg, Burgenland aufgehoben. Ab 17. Dezember werden die Sperrbeschränkungen in den Regionen Salzburg, Steiermark, Kärnten, Niederösterreich, ab 20. Dezember in Wien aufgehoben. Dies bedeutet, dass Unterkünfte, Restaurants, Cafés und Unterhaltungseinrichtungen gemäß den oben genannten Daten Touristen empfangen können.

Auch in Oberösterreich sollen die Beschränkungen am 17. Dezember aufgehoben werden, aber noch steht nichts zu 100 % fest.

Nach Aufhebung der Lockdown-Beschränkungen gelten in Österreich die 2G-Regel (geimpft, genesen) sowie die Anforderungen an die FFP2-Maske.

Zur Sicherheit von Einheimischen und Besuchern werden die folgenden restriktiven Maßnahmen eingehalten:

  • Für Hotels, Restaurants, Bars, Diskotheken, Freizeitzentren, Fitnessstudios, Kultureinrichtungen (Kinos, Theater etc.), Weihnachtsmärkte, Skilifte / Seilbahnen und Pflegedienste (zB Friseur) werden benötigt. Nachweis der vollständigen Impfung / Genesung. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.
  • COVID-Tests (PCR und Antigen) sind als "Input-Tests" NICHT GÜLTIG.
  • FFP2-Masken sind in allen öffentlichen Bereichen und geschlossenen Räumen obligatorisch. In Restaurants/Cafés/Wirtshäusern müssen Sie eine FFP2-Maske tragen, wenn Sie nicht am Tisch sitzen. In allen Arten von Unterkünften besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen FFP2-Maskenpflicht.
  • Restaurants / Cafés / Gasthäuser müssen um 23:00 Uhr schließen. Bars und Clubs bleiben vorerst geschlossen.
  • Impfung in 2 Dosen es ist 270 Tage gültig nach der zweiten Dosis. Danach ist die Auffrischungsdosis erforderlich.

Vorsicht: Die Einzeldosis-Impfung von Johnson & Johnson ist nur bis zum 3. Januar 2022 gültig. Nach diesem Datum ist die Auffrischimpfung zum Nachweis einer vollständigen Impfung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass während Ihres Aufenthalts in Österreich strengere Regeln gelten als bei der Einreise. In Österreich gilt die 2G-Regel („geimpft, genesen“). Sie ist in vielen Bereichen in Kraft. Der Zutritt zu Unterkünften, Restaurants/Bars, Bergbahnen und Kultureinrichtungen u.a. ist nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung/Voransteckung möglich.

Für die Einreise nach Österreich gilt die 3G-Regel (getestet, geimpft, genesen) und Reisende müssen eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • PCR-Test - Bei der Einreise nach Österreich müssen Sie einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einer ärztlichen Behörde ausgestellt werden muss. Dazu gehören Kinder ab 12 Jahren. Antigentests sind für die Einreise nach Österreich nicht mehr gültig. VORSICHTIG!!! Der PCR-Test wird nicht akzeptiert, wenn Sie öffentliche Bereiche betreten möchten: Beherbergung, Restaurants, Bars, Diskotheken, Freizeitzentren, Fitnessstudios, kulturelle Einrichtungen (Kinos, Theater usw.), zur Nutzung von Seilbahnen / Skiliften und für hygienebezogene Dienstleistungen (wie Barbershops).
  • Impfausweis - Der Impfausweis ist 270 Tage ab der zweiten Dosis bei Zwei-Dosen-Impfstoffen gültig. Wenn Sie eine dritte Impfdosis / Ergänzungsimpfung / Auffrischimpfung erhalten haben, ist diese 270 Tage nach der dritten Impfung gültig. Für Einzeldosis-Impfstoffe gilt sie ab dem 22. Tag für 270 Tage ab dem Tag der Impfung. Zwischen der zweiten und dritten Auffrischimpfung müssen mindestens 120 Tage und zwischen der ersten und zweiten Dosis mindestens 14 Tage liegen.
  • Nachweis einer früheren Infektion - Sie können nach einer SARS-CoV-180-Infektion für 2 Tage nach der Infektion nach Österreich einreisen. Als Nachweis gelten: eine Genesungsbescheinigung, eine ärztliche Bestätigung (ein PCR-Test) oder ein Hinweis auf die Quarantänepflicht. Der Nachweis neutralisierender Antikörper ist für die Einreise nach Österreich nicht mehr gültig.

Derzeit steht Rumänien auf der Liste der sicheren Länder ohne Quarantänepflicht.

Der Nachweis eines früheren PCR-Tests, einer Impfung oder Infektion kann durch ein ärztliches Attest, ein amtliches Testergebnis, einen digitalen Impfausweis / Impfpass / Green Pass (inkl. PDF aus einem E-Pass-Impfstoff, telefonisch oder als eine gedruckte Kopie). Die Dokumente müssen in Englisch oder Deutsch sein.

Können Sie keines dieser Dokumente vorlegen, müssen Sie innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nach Österreich einen PCR-Test ablegen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Aufenthalt im Hotel eine vollständige Impfung / Vorinfektion nachweisen müssen. In diesem Fall wird es jedoch du musst dich digital anmelden vor der Reise, um eine Vorreisegenehmigung zu erhalten, und Sie müssen einen Nachweis an der Grenze (entweder digital oder in Papierform) vorlegen.

Das Formular kann für eine Einzelperson, für eine einmalige Einreise und frühestens 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden. An der Grenze müssen alle Bürger den PTC (entweder digital oder auf Papier) vorlegen. Es gibt auch Ausnahmen aus verschiedenen Gründen und Situationen, die vorher nicht vorhersehbar waren.

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