Bulgarien hat die Einreisebedingungen geändert! Rumänien ist etwas Besonderes!

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Bulgarien hat zum 1. Juli seine Einreisebedingungen geändert. Das Außenministerium teilt mit, dass die bulgarischen Behörden die Bedingungen für die Einreise in die Republik Bulgarien im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie überarbeitet haben. Die neuen Maßnahmen gelten bis 31. Juli 2021.

Auf dem Territorium der Republik Bulgarien wird das System der Klassifizierung der Herkunftsländer auf mehreren Gebieten (grün, orange, rot) angewendet. Sie wird durch den Grad der Verbreitung von COVID-19 in diesen Staaten bestimmt. 

auch eine spezielle Kategorie/Gebiet wurde eingerichtet, in die auch Rumänien aufgenommen wurde. Es ist die Kategorie, die alle Länder umfasst, mit denen Bulgarien ein gegenseitiges Freihandelsabkommen hat. In dieser Kategorie, auf der Wolle Rumänien, liegt auch Tschechien.

So können Personen, die aus Rumänien einreisen, in die Republik Bulgarien einreisen, ohne andere Dokumente als Reisedokumente vorlegen zu müssen (Personalausweis oder Reisepass). 

Rumänische Staatsbürger, die aus Staaten im grünen oder orangen Bereich anreisen, kann gegen Vorlage eines der folgenden Dokumente in das Hoheitsgebiet Bulgariens einreisen:

1. Ein gültiges digitales EU-Zertifikat, das die Impfung bestätigt oder ein ähnliches Dokument. Ein Dokument, das den Abschluss des Impfprogramms gegen COVID-19 bescheinigt. Der Impfplan gilt als durchgeführt, indem die entsprechende Anzahl von Impfstoffdosen gegen COVID-19 gemäß Anhang 3 der Verordnung des bulgarischen Gesundheitsministers (https://www.mh.government.bg/media/filer_public/2021/06/30/zapoved_r4PjG8n.pdf) und einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Datum der letzten Dosis. Der abgeschlossene Impfplan umfasst die kombinierte Verabreichung einer Dosis Vaxzevria / Astra Zeneca-Impfstoff und einer Dosis Pfizer-BioNTech-Impfstoff.

2. Ein gültiges digitales EU-Zertifikat, das die Heilung bestätigt (für Personen, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert und geheilt wurden) oder ein ähnliches Dokument - ein Dokument, das ein positives Ergebnis eines PCR-Tests oder eines Antigen-Schnelltests auf COVID-19 bestätigt (https://www.mh.government.bg/media/filer_public/2021/06/30/zapoved_r4PjG8n.pdf), durchgeführt mit maximal 180 Tagen und mindestens 11 Tagen im Voraus, entsprechend dem im Dokument eingetragenen Testdatum.

3. Ein gültiges digitales EU-Zertifikat zur Bestätigung der Prüfung oder ein ähnliches Dokument - ein Dokument, das ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests bestätigt, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde, oder eines Antigen-Schnelltests auf COVID-19 der in Anhang 2 der Verordnung des bulgarischen Gesundheitsministers (https://www.mh.government.bg/media/filer_public/2021/06/30/zapoved_r4PjG8n.pdf), durchgeführt mit maximal 48 Stunden vor der Ankunft, gerechnet ab dem im jeweiligen Dokument eingetragenen Testdatum.

Von der obligatorischen Vorlage eines der oben genannten Dokumente ausgenommen sind die folgenden Kategorien:

  • Fahrer und Flugbegleiter, die internationale Passagierbeförderung durchführen;
  • Fahrer von Lastkraftwagen, die internationale Güterbeförderungen bei der Einreise in das Hoheitsgebiet Bulgariens durchführen oder abschließen;
  • Mitglieder der Marinemannschaften und Personen, die mit der Instandhaltung von Schiffen beschäftigt sind und die bei der Einfahrt in das Hoheitsgebiet Bulgariens ihre Aufgaben erfüllen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die zu und von öffentlichen Flughäfen in Bulgarien fliegen und ähnliches technisches Personal;
  • Grenzgänger (Personen, die in Bulgarien leben und täglich oder mindestens einmal wöchentlich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in die Türkei, nach Serbien oder in die Republik Nordmazedonien reisen, um dort eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen, sowie in die genannten Staaten und reist täglich oder mindestens einmal wöchentlich nach Bulgarien zur Ausübung seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger;
  • Schüler und Studenten, die in Griechenland, der Türkei, Serbien, der Republik Nordmazedonien und Rumänien leben und täglich oder mindestens einmal pro Woche zu Bildungszwecken nach Bulgarien reisen, sowie Schüler und Studenten, die in Bulgarien leben und täglich oder mindestens einmal im Jahr reisen Woche in Griechenland, Türkei, Serbien, Nordmazedonien und Rumänien zu Bildungszwecken;
  • Personen, die das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien durchqueren, wenn die sofortige Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien garantiert werden kann;
  • Kinder bis 12 Jahre;
  • Menschen, die aus Tschechien anreisen.

Beschränkungen des Zugangs zum Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien / Situation an Grenzübergangsstellen bei der Einreise in die Republik Bulgarien:

Rumänische Staatsbürger, die aus anderen Ländern als Rumänien in die Republik Bulgarien einreisen möchten und NICHT unter die Ausnahmen von der obligatorischen Vorlage eines der oben genannten Dokumente fallen, können in das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien nur über die folgende Grenzübergangsstellen:

  1. aus der Hellenischen Republik: Kulata Makaza, Kapitan Petko Voyvoda und Ilinden - der letzte Punkt ist nur für Lastwagen geöffnet (siehe auch die Einschränkungen unten);
  2. aus der Republik Serbien: Vrashka Chuka, Kalotina und Oltomantsi;
  3. aus der Republik Nordmakedonien: Gyueshevo, Zlatarevo und Stanke Lisichkovo;
  4. aus der Republik Türkei: Kapitan Andreevo, Lesovo und Malko Târnovo;
  5. Flughafen Burgas; Flughafen Varna; Flughafen Plovdiv; Flughafen Sofia (Terminal 1 und Terminal 2); Hafen von Burgas; Der Hafen von Varna.

Weitere Informationen zu den neuen Maßnahmen und Listen der verwandten Länder finden Sie in das vom Gesundheitsministerium der Republik Bulgarien ausgestellte Dokument.

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