Bulgarien: neue gesetzliche Bestimmungen zum Erwerb von Mautgebühren (TOLL) für den Güter- und Personenverkehr

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Das Außenministerium informiert die rumänischen Staatsbürger, die sich in der Republik Bulgarien aufhalten, durchreisen oder beabsichtigen, in die Republik Bulgarien zu reisen, dass ab Juli 2022 neue Bestimmungen bezüglich des Inkrafttretens gelten Maut (Maut) für den Waren- und Personenverkehr.

So werden ab dem 1. Juli 2022 die Bundesstraßen der Kategorie II in das Mautsystem für Güter- und Personenkraftwagen einbezogen und die Höhe dieser Maut für Autobahnen und Bundesstraßen der Kategorie I in zwei Stufen erhöht. Somit wird die Erhöhung des Steuerbetrags für Güter- und Personentransportmittel mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen ab dem 1. Juli 2022 bzw. dem 1. Januar 2023 erreicht.

Gebühren für elektronische Vignetten in Bulgarien, für Transportmittel bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen, wird ab dem 10. Januar 1 um 2023 % reduziert; bis zum 31. Dezember 2022 bleibt ihre Höhe unverändert.

A. Für Transportmittel zwischen 3,5 und 12 Tonnen werden je nach Ökoklasse bis zum 31 folgende Mautgebühren erhoben:

• zwischen 6 und 9 stotinci (100 stotinci = 1 Leva) für jeden auf der Autobahn zurückgelegten Kilometer;

• zwischen 5 und 8 stotinci pro gefahrenem Kilometer auf Nationalstraßen der Kategorie I;

• zwischen 2 und 3 Baumstümpfen pro zurückgelegtem Kilometer auf Nationalstraßen der Kategorie II.

Für Transportmittel mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen werden je nach Umweltklasse ab dem 1. Januar 2023 folgende Mautgebühren erhoben:

• zwischen 10 und 13 stotinci für jeden auf der Autobahn zurückgelegten Kilometer;

• zwischen 6 und 9 stotinci pro gefahrenem Kilometer auf Nationalstraßen der Kategorie I;

• zwischen 4 und 7 Baumstümpfen pro zurückgelegtem Kilometer auf Nationalstraßen der Kategorie II.

B. Für Transportmittel mit einem Gewicht von mehr als 12 Tonnen, mit 2 oder 3 Achsen, je nach ökologischer Kategorie, sind bis zum 31. Dezember 2022 folgende Mautgebühren zu entrichten:

• zwischen 16 und 20 stotinci für jeden auf der Autobahn zurückgelegten Kilometer;

• zwischen 13 und 17 stotinci pro gefahrenem Kilometer auf Nationalstraßen der Kategorie I;

• zwischen 9 und 11 Baumstümpfen pro zurückgelegtem Kilometer auf Nationalstraßen der Kategorie II.

Für Transportmittel über 12 Tonnen mit 2 oder 3 Achsen, je nach Umweltklasse, werden ab dem 1. Januar 2023 folgende Mautgebühren erhoben:

• zwischen 26 und 30 stotinci für jeden auf der Autobahn zurückgelegten Kilometer;

• zwischen 22 und 25 stotinci pro gefahrenem Kilometer auf Nationalstraßen der Kategorie I;

• zwischen 19 und 23 Baumstümpfen pro zurückgelegtem Kilometer auf Nationalstraßen der Kategorie II.

C. Für Transportmittel über 12 Tonnen mit 4 oder mehr Achsen sind je nach Umweltklasse bis zum 31 folgende Mautgebühren zu entrichten:

• Innerhalb von a / ab 15 Stöcke pro gefahrenem Kilometer auf Bundesstraßen der Kategorie II für Transportmittel der Kategorien EURO VI, EEV und 32 Stolpern für Transportmittel der Kategorien EURO 0, I, II, für jeden gefahrenen Kilometer auf der Autobahn.

Für Transportmittel über 12 Tonnen mit 4 oder mehr Achsen werden je nach Umweltklasse ab dem 1. Januar 2023 folgende Mautgebühren erhoben:

• Innerhalb von a / ab 29 Stöcke pro gefahrenem Kilometer auf Bundesstraßen der Kategorie II für Transportmittel der Kategorien EURO VI, EEV und 43 Stolpern für Transportmittel der Kategorien EURO 0, I, II, für jeden gefahrenen Kilometer auf der Autobahn.

D. Für Reisebusse mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen werden je nach Kategorie und Klasse bis zum 31. Dezember 2022 folgende Mautgebühren erhoben: zwischen 1 und 5 Stotinci pro gefahrenem Kilometer und ab dem 1. Januar 2023 zwischen 2 und 8 stotinci.

E. Für Reisebusse mit einem Gewicht von mehr als 12 Tonnen werden je nach Kategorie und Klasse bis zum 31. Dezember 2022 zwischen 2 und 6 Stotinci pro gefahrenem Kilometer und ab dem 1. Januar 2023 zwischen 3 und 9 Stotinci als Maut entrichtet.

In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung der korrekten Information der rumänischen Fahrer, des rechtzeitigen Kaufs elektronischer Vignetten und der ordnungsgemäßen Zahlung der Mautgebühren für die Nutzung der öffentlichen Straßeninfrastruktur in Bulgarien gemäß den geltenden Rechtsvorschriften betont.

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