Einreise- / Ausreisebedingungen und Transit in Tirol / Österreich

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Menschen in Tirol, mit Ausnahme des Bezirks Lienz, der Gemeinde Jungholz und des Riss-Tals in Vomp und Eben am Achensee, dürfen die Grenzen dieser Region nur verlassen, wenn sie auf SARS-Infektion negativ getestet werden. CoV-2, PCR oder Antigentyp, nicht älter als 48 Stunden.

Messen NU gilt:

- Kinder bis zehn Jahre;
- wenn eine Situation vermieden werden muss, die eine unmittelbare Gefahr für Leben und Eigentum darstellt;
- Vertreter des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie der Rettungs- und Feuerwehr;
- Güterverkehr;
- Personen auf der Durchreise ohne anzuhalten. Sie müssen Belege vorlegen, um die Einreise in den Staat / den Bestimmungsort zu gewährleisten: Wohnsitz / Wohnsitz / Aufenthaltsrecht / Arbeitsvertrag / sonstige Nachweise für die Notwendigkeit der Einreise, z. B. eine Bescheinigung über die erforderliche medizinische Behandlung, Studien usw.

Die Maßnahmen gelten auch für Pendler.

Skifahren ist erlaubt als Freizeit- / Sportaktivität oder im Rahmen einer „eintägigen“ Aktivität, aber nicht in Form eines SkiurlaubsVorsichtig! Die österreichischen Behörden verschärfen die Kontrollen in den Skigebieten, um die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zu überwachen.

Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen können Sanktionen in Höhe von bis zu 1450 Euro verhängt werden.

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