Reisebedingungen von Rumänien nach Italien im Rahmen der COVID-19-Pandemie!

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COVID-19 Italien aktualisieren: FFP2-Maske wird benötigt in Flugzeugen, Zügen, Schiffen, Bussen!

Das Außenministerium gibt an, dass die italienischen Behörden überprüft haben Einreisebedingungen Italienim Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Daher müssen sich ab dem 16. Dezember 2021 alle Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in das italienische Hoheitsgebiet im Hoheitsgebiet Rumäniens waren oder durchquerten, bei der Einschiffung dem Beförderer oder einer zur Erfüllung bestimmten Person vorlegen Schecks, folgende Dokumente (kumulativ):

Reisebedingungen von Rumänien nach Italien

a. digitales Formular zur Fahrgastortung (https://app.euplf.eu), in digitaler oder gedruckter Form;

b) Grünes COVID-19-Zertifikat, das den Abschluss des vollständigen Impfplans gegen COVID-19 mindestens 14 Tage vor der Einreise in die Italienische Republik oder das Durchlaufen der Krankheit innerhalb von höchstens 6 Monaten vor der Einreise bescheinigt, oder ein anderes Äquivalent Zertifizierung;

c. Nachweis molekularer Tests (PCR-Typ) mit negativem Ergebnis einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, durchgeführt nicht später als 48 Stunden vor der Einreise in die Italienische Republik, oder Schnelltest (Antigentyp), mit negativem Ergebnis auf SARS-CoV-2-Virusinfektion, maximal 24 Stunden vor Einreise durchgeführt.

Nicht geimpfte Personen müssen für einen Zeitraum von 5 Tagen nach der Einreise in das italienische Hoheitsgebiet an der im Formular für den Aufenthaltsort des Passagiers angegebenen Adresse die Selbstisolationsmaßnahme erfüllen (https://app.euplf.eu) und führen Sie am Ende der Selbstisolierungsphase einen Molekular- oder Antigentest auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion durch.

Kinder bis 6 Jahre sind von der Regelung ausgenommen

Kinder unter 6 Jahren müssen bei der Einreise in die Italienische Republik keinen Nachweis über einen molekularen oder Antigen-negativen Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion vorlegen, sondern unterliegen der Isolation, außer in Begleitung des Elternteils oder der Eltern, die in Besitz einer Bescheinigung über die Impfung oder das Bestehen der Krankheit.

In Italien ist ab dem 15. Dezember 2021 das grüne COVID-19-Zertifikat 9 Monate ab dem Datum der Verabreichung der aufeinanderfolgenden Dosen der ersten Dosis oder ab dem Datum der Heilung gültig. Gemäß einem Dekret des italienischen Ministerrats vom 24. Dezember 2021 wird die Gültigkeit des grünen COVID-1-Zertifikats ab dem 2022. Februar 19 von 9 auf 6 Monate verkürzt.

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