Erdogan und seine Frau wurden positiv auf COVID-19 getestet

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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und seine Frau Emine wurden positiv auf Covid-19 getestet. Der Präsident der Türkei gab die Ankündigung am Samstagmittag auf seinem Twitter-Account bekannt und sagte, dass sie auf Coronavirus getestet wurden und die Ergebnisse positiv seien.

„Heute habe ich das Ergebnis des Coronavirus-Tests erhalten, den ich mit meiner Frau gemacht habe, nachdem ich leichte Symptome hatte. Es ist positiv! Glücklicherweise haben wir leichte Symptome und haben erfahren, dass wir Omicron haben. Wir werden unsere Arbeit zu Hause fortsetzen“, schrieb Erdogan auf Twitter.

Der 67-jährige türkische Präsident hat keine schweren Formen der Krankheit entwickelt. Eredogan wurde im Juni 2021 mit der dritten Dosis des COVID-Impfstoffs geimpft. Während der Pandemie verhängte die Türkei zahlreiche Reisebeschränkungen und lokale Sperren, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verlangsamen.

Die Situation der Pandemie in der Türkei ist nicht positiv. Die Türkei hat eine hohe Zahl von Todesfällen aufgrund von COVID-19, wobei am Freitag 248 Todesfälle gemeldet wurden, die höchste Zahl seit Oktober 2021. Täglich werden mehr als 20 neue COVID-Fälle gemeldet.

Reisebedingungen von Rumänien in die Türkei

Bei der Einreise in die Türkei aus Rumänien (ab Juli 2021 - der dritten Stufe des schrittweisen Normalisierungsprozesses) werden die folgenden Maßnahmen beibehalten:

Personen, die spätestens 72 Stunden vor der Einreise in die Türkei einen negativen PCR-Test vorweisen, sind von der Quarantänemaßnahme ausgeschlossen.

Von der Quarantänemaßnahme und der Vorlage des negativen PCR-Tests ausgenommen sind:

  • Personen, die einen Impfnachweis mit zwei Impfstoffdosen (aufgeführt von der WHO oder der Türkei für den Notfall) / 1 Dosis für Johnson & Johnson vorweisen und bei denen seit der Auffrischimpfung 14 Tage vergangen sind.
  • Personen, die nachweislich in den letzten 2 Monaten mit SARS-CoV-6 infiziert waren, sofern die Einreise in die Türkei ab dem 28. Tag nach dem Ergebnis des ersten positiven PCR-Tests erfolgt. Der Nachweis einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus kann sein: ein positives Ergebnis eines PCR-Tests, eine von staatlich oder privat zertifizierten medizinischen Einrichtungen ausgestellte Bescheinigung, unterzeichnet und gestempelt, ausgestellt in englischer Sprache.
  • Personen, die das Ergebnis eines negativen Antigen-Schnelltests aufweisen, der nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise in die Türkei durchgeführt wurde und in englischer Sprache von einer zertifizierten medizinischen Einheit ausgestellt wurde. Antigentests, die zu Hause / am Wohnsitz durchgeführt und nicht von einem ärztlichen Attest begleitet werden, werden NICHT akzeptiert.
  • Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines PCR-/Antigen-Tests oder eines Impfpasses befreit. Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren, die einen Impfnachweis (mindestens 14 Tage nach Abschluss des vollständigen Impfplans) vorweisen können, dürfen KEINEN negativen COVID-19-Test vorweisen.
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