Maßnahmen der regionalen Behörden in Italien zur Begrenzung der Ausbreitung der Covid-19-Infektion

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Ab dem 24. Juli 2020 haben die Personen, die in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Italien das Gebiet Rumäniens durchquert haben oder haben, unterliegen der Verpflichtung zur Selbstisolierung und ärztlichen Überwachung für einen Zeitraum von 14 Tagen.

Die regionalen Behörden können abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Daten und den Bedingungen für die Einreise in das regionale Gebiet einige zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Wir empfehlen Ihnen, sich sorgfältig über die in der Region geltenden Maßnahmen zu informieren, in die Sie reisen möchten.

Die wichtigsten von den regionalen Behörden in Italien verabschiedeten Maßnahmen:

Abruzzen

Die Abruzzen wurden am 31. Juli 2020 verabschiedet Verordnung Nr. 77 Einführung einiger zusätzlicher Maßnahmen, darunter:

  • Carrier-Messung der Passagiertemperatur beim Einsteigen und vor dem Aussteigen; Personen mit einer Temperatur über 37,5 ° C dürfen nicht an Bord gehen. 
  • Bei Personen, die Zwischenstationen des öffentlichen Straßenverkehrs nutzen, messen die Beförderer ihre Temperatur vor dem Abstieg und melden der örtlichen Gesundheitsbehörde die mögliche Anwesenheit von Fahrgästen mit einer Temperatur über 37,5 ° C, die sie bis begleiten am nächstgelegenen Terminal zum Testen;
  • Möglichkeit zur Durchführung von Tests an Bushaltestellen für Personen aus Rumänien und Bulgarien; Personen mit einer Temperatur über 37,5 ° C werden einem molekularen Test (Puffer) unterzogen.

Lazio

Die Region Latium verabschiedete am 28. Juli 2020 a ordentlich Einführung einiger zusätzlicher Maßnahmen, darunter:

  • Die Straßenträger senden den Fahrgästen aus Rumänien, Bulgarien und der Ukraine die Erklärungen über ihre eigene Verantwortung und die Ankunftszeit an die örtliche Direktion für öffentliche Gesundheit, um die ärztliche Überwachung zu erleichtern, und erlauben nicht die Einschiffung von Personen mit einer Temperatur über 37,5 ° C.
  • An den Bushaltestellen wird bei Ankunft in der Region Latium der serologische Test aller Personen aus Rumänien, Bulgarien und der Ukraine auf freiwilliger Basis durchgeführt, und im Falle eines positiven Ergebnisses wird auch der molekulare Test (Puffer) durchgeführt. Puffertests werden auch bei allen Personen über 37,5 ° C durchgeführt.
  • Wenn eine oder mehrere Personen nicht mit privaten / persönlichen Transportmitteln zu der Wohnung / dem Wohnort reisen dürfen, die bzw. der vor der Abreise als Ort der Selbstisolierung angegeben wurde, oder wenn die Wohnung / der Wohnsitz nicht geeignet ist, oder nicht mehr verfügbar ist, wird die örtliche Direktion für öffentliche Gesundheit den regionalen Katastrophenschutz unverzüglich informieren, der in Abstimmung mit der Abteilung für Katastrophenschutz unter der Präsidentschaft des Ministerrates die Modalitäten und den Ort der Selbstisolierung und der medizinischen Überwachung auf Kosten der Personen festlegt, die Maßnahmen unterliegen. unter Anwendung der Bestimmungen von Artikel 4 Abs. 4 des Dekrets des Präsidenten des Ministerrates vom 11. Juni 2020.

Toskana

Die Region Toskana verabschiedete am 28. Juli 2020 Verordnung Nr. 75 Festlegung spezifischer Maßnahmen für Personen, die außerhalb des Schengen-Raums nach Italien kommen:

  • Die territorial zuständigen Gesundheitsbehörden sind dafür verantwortlich, an Bushaltestellen, die internationale Strecken aus Nicht-Schengen-Ländern bedienen, Empfangsstellen für die Registrierung von Personen einzurichten, die nach Italien einreisen, und die gemäß den geltenden Bestimmungen muss die 14-tägige Zeit der Selbstisolierung und ärztlichen Überwachung durchführen und die Möglichkeit bieten, serologische und molekulare Tests durchzuführen (Puffer).
  • Menschen, die mit Covid-19 positiv bewertet wurden, haben die Möglichkeit, die Zeit der Selbstisolation in speziell entworfenen Strukturen (Gesundheitshotels) durchzuführen. Diese Möglichkeit wird auf enge Kontakte der Person ausgedehnt, die mit Covid-19 als positiv eingestuft wurde.
  • Auch Menschen, die diese Zeit der Selbstisolation zu Hause nicht sicher durchführen können, haben die Möglichkeit, in den Hoteleinrichtungen in der Toskana empfangen zu werden.
  • Gleichzeitig bleiben die Bestimmungen der Verordnung des Präsidenten der Region Toskana Nr. 73 vom 16. Juli 2020 (Schaffung von Empfangspunkten auf Flughäfen, an denen Personen aus Nicht-Schengen-Ländern nach Italien einreisen) in Kraft.

Diese Maßnahmen bleiben vorbehaltlich späterer Änderungen für die Dauer des italienischen Ausnahmezustands in Kraft.

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