Die EU führt ab dem 1. Februar neue Reisebeschränkungen ein! Das digitale EU-COVID-Zertifikat wird eine Schlüsselrolle spielen!

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Hier ist es Die Forderung der WHO, die derzeitigen Reisebeschränkungen aufzuheben bleibt von der Europäischen Union nicht unbeantwortet. Daher wird den Mitgliedstaaten der Europäischen Union empfohlen, ab dem 1. Februar die derzeitigen Beschränkungen, die auf der Situation von COVID-19 im Abflugland des Passagiers basieren, aufzuheben und sie durch Beschränkungen zu ersetzen, die von der Situation abhängig sind der Reisende.

Am Dienstag, den 25. Januar, verabschiedete der EU-Rat in einem weiteren Versuch, die sichere Freizügigkeit zu erleichtern, eine neue Empfehlung, die die Mitgliedstaaten anweist, den Status des Passagiers und nicht die epidemiologische Situation in seinem oder ihrem Abflugland zu berücksichtigen.

" Dies bedeutet, dass der Status der Impfung, des Tests oder der Genesung eines Passagiers gegen COVID-19, wie durch ein gültiges digitales EU-Zertifikat nachgewiesen, der entscheidende Faktor sein sollte. Ein personenbezogener Ansatz wird die geltenden Vorschriften erheblich vereinfachen und den Reisenden zusätzliche Klarheit und Vorhersehbarkeit bieten. ", stellt der Europäische Rat in einer Pressemitteilung fest, in der er die neuen Empfehlungen ankündigt.

Die Empfehlung tritt am Dienstag, den 1. Februar, in Kraft, am selben Tag, an dem die Mitgliedstaaten die Gültigkeit von Impfbescheinigungen auf maximal 270 Tage verkürzen, während einige Länder bereit sind, sie noch weiter zu verkürzen.

Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates sollten alle Beschränkungen der Freizügigkeit für Passagiere aufgehoben werden, die im Besitz eines digitalen EU-COVID-Zertifikats sind, das belegt, dass der Passagier in den letzten 19 Tagen mit mindestens zwei COVID-270-Impfstoffen geimpft wurde, einem COVID-Wiederherstellungszertifikat. 19 ausgestellt in den letzten 180 Tagen oder ein negatives Ergebnis eines Tests, der in den letzten 72 Stunden durchgeführt wurde, wenn es sich um einen PCR handelt, oder in den letzten 24 Stunden, wenn es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt.

Diejenigen, die kein digitales EU-COVID-Zertifikat haben, müssen 19 Stunden vor oder nach der Ankunft auf COVID-24 getestet werden. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit einer Funktion oder einem Grundbedürfnis und Grenzgänger.

Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides und Justizkommissar Didier Reynders kommentierten die Empfehlung und bekräftigten, dass der Besitz eines gültigen digitalen EU-Zertifikats für COVID ausreichen sollte, wenn man während einer Pandemie reist.

  • Wenn Sie über ein gültiges digitales EU-COVID-Zertifikat verfügen, sollten Sie grundsätzlich keinen zusätzlichen Einschränkungen unterliegen.
  • Wenn Sie noch kein gültiges digitales EU-COVID-Zertifikat haben, sollten Sie reisen dürfen, sofern Sie den Test vor oder nach der Ankunft ablegen.
  • Der für den Grundimpfplan ausgestellte Impfpass ist 270 Tage gültig.
  • Wenn Sie aus einem „dunkelroten“ Gebiet einreisen und kein Impf- oder Genesungszertifikat haben, müssen Sie sich möglicherweise vor der Abreise testen lassen und sich bei der Ankunft einer zehntägigen Quarantäne unterziehen, die nach dem fünften Tag ein negativer Test sein kann .
  • Jede Maßnahme, die Ihre Freizügigkeit einschränkt, muss verhältnismäßig sein. Grundsätzlich sollte Ihnen die Einreise nicht verweigert werden.

"Dieses Abkommen verleiht dem digitalen COVID-Zertifikat der EU eine beherrschende Stellung und steht im Mittelpunkt unseres koordinierten Vorgehens. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten dieser Vereinbarung folgen und die vereinbarten Regeln unverzüglich umsetzenSagte der Kommissar.

Während es ihrer Meinung nach Sache der Mitgliedstaaten ist, die Empfehlung entsprechend ihrer COVID-19-Situation anzuwenden. Sie müssen die zusätzlichen Reisemaßnahmen einstellen, die das Reisen in den letzten Wochen aufgrund der Verbreitung der Omicron-Variante schwieriger und weniger vorhersehbar gemacht haben.

Trotz des individuellen Ansatzes wird das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) weiterhin wöchentlich Karten aktualisieren, die das Infektionsrisiko auf der Grundlage des 14-tägigen Impfstoffverbrauchs, der Testrate und der Melderate für jedes Land zeigen.

"Auf der Grundlage dieser Karte sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen für Reisen in und aus dunkelroten Gebieten ergreifen, in denen das Virus in sehr hohen Konzentrationen verbreitet ist. Insbesondere sollten sie von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen abraten und verlangen, dass Personen, die in diesen Gebieten ankommen und nicht im Besitz einer Impf- oder Genesungsbescheinigung sind, vor der Abreise getestet und bei der Ankunft unter Quarantäne gestellt werden. “, stellt der Rat fest.

Aufgrund des geringeren Schweregrads der Omicron-Variante haben zahlreiche Mitgliedstaaten kürzlich trotz der Verbreitung von Omicron die Reisebeschränkungen gelockert, indem sie die Testpflichten aufgehoben und die Quarantänezeiten verkürzt haben.

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