Bei annullierten oder verspäteten Charterflügen besteht ggf. Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro!

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Mit der Eröffnung der Sommersaison nahm auch die Zahl der Strecken und Flüge zu, aber auch die Saison der Charterflüge zu Urlaubszielen begann. In diesem Zusammenhang ist es gut zu wissen, dass bei annullierten oder verspäteten Charterflügen eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro möglich ist! Für Charterflüge gelten die EU-Fluggastrechte.

Es gelten die von der EU vorgesehenen Fluggastrechte im Luftverkehr:

  • Wenn der Flug durchgeführt wird auf EU-Territorium (unabhängig davon, ob es betrieben wird durch ein EU- oder Nicht-EU-Unternehmen)
  • wenn auf einem EU-Flughafen landen von außerhalb der Union kommen und das Rennen durchgeführt wird von einem EU-Unternehmen
  • wenn von einem EU-Flughafen abheben in ein Land außerhalb der Union, unabhängig davon, ob der Flug durchgeführt wird von einem EU- oder Nicht-EU-Unternehmen
  • wenn Sie haben noch keine Entschädigung erhalten (Entschädigung, Umleitung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) für Flugangelegenheiten gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften eines Nicht-EU-Landes.

Die Rechte der Fluggäste

Wenn Sie weiterfliegen EU-Gebiet oder von der EU zu anderen Zielen außerhalb der EU (unabhängig davon, ob der Flug von durchgeführt wird oder nicht) ein Unternehmen innerhalb oder außerhalb der EU), Sie haben außerdem Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 €. Diese Kompensationen richten sich nach der Entfernung:

- 250 Euro für Streckenflüge unter 1500 km - Regional- und Inlandsflüge
- 400-Euro für Flüge zwischen 1500-3500 km
- 600-Euro für Flüge über Entfernungen von mehr als 3500 km (mit einer minimalen Verspätung von 4 Stunden)
- 300-Euro für Flüge über Entfernungen von mehr als 3500 km (Verspätung zwischen 3- und 4-Stunden)

Diese Rechte wurden von der EU festgelegt faci fac part din die Rechte der Fluggäste (Lesen). Wir sprechen hier also nicht über Territorialgesetze oder Gesetze der Fluggesellschaften, sondern über Richtlinien der Europäischen Union.

Wenn Sie Liniencharterflüge haben und sich diese ändern, verspätet sind oder sogar annulliert werden, prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Charterflüge können von Unternehmen durchgeführt werden, die auf solche Flüge spezialisiert sind, oder sogar von Fluggesellschaften, die das Flugzeug für Charterzwecke untervermieten. Wenn Sie beispielsweise eine haben Verspätung des Tarom-Flugeskönnen Sie eine Entschädigung erhalten, wenn die Kriterien gemäß der EU-Verordnung erfüllt sind. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Betriebsstörungen grundsätzlich von der Fluggesellschaft verursacht werden.

Wie Sie diese Entschädigungen erhalten können

Wenn Sie mit solchen Situationen konfrontiert sind, fordern Sie Ihre Rechte gemäß der EG-Verordnung Nr. 26/2004. Sie benötigen den Reisegutschein, aus dem die Abfahrtszeit und die Landungszeit am Zielort hervorgehen müssen. In der Regel erhalten Sie diese Informationen von dem Reisebüro, über das Sie Ihr Reisepaket buchen.

Mit dem Reisegutschein können Sie eine Entschädigung per E-Mail oder über spezielle elektronische Formulare bei dem Reisebüro beantragen, bei dem Sie die Flüge/das Touristenpaket gekauft haben. Wenn Sie das Problem nicht über das Reisebüro lösen können, wenden Sie sich bitte direkt an die Fluggesellschaft.

Oder um den ganzen Ärger zu vermeiden, wenden Sie sich an Unternehmen, die auf die Rückerstattung finanzieller Entschädigungen für annullierte/verspätete Flüge spezialisiert sind, wie z AirAdvisor. Sie zahlen eine Gebühr, wenn Ihr Fall berechtigt ist, aber nur, wenn das Geld von der Fluggesellschaft kommt.

Fordern Sie Ihre Fluggastrechte ein!

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