Der Transit zwischen der Tschechischen Republik und Deutschland basiert nur auf einem COVID-19-Test

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Das MFA stellt dies im Zusammenhang fest Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschlandhaben die tschechischen Behörden angekündigt, dass Personen, die berechtigt sind, in deutsches Hoheitsgebiet einzureisen und durch das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland zu reisen, einschließlich Arbeitnehmer im Bereich des Güterverkehrs, muss bei der Einreise in die Tschechische Republik einen PCR- oder Antigen-Molekulartest mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorlegen, durchgeführt mit maximal 36 Stunden vor der Einreise in die Tschechische Republik. Die tschechischen Behörden haben die Kontrollen intensiviert, um die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überprüfen.

In diesem Zusammenhang hat das Außenministerium sowohl bilateral mit den deutschen Behörden eine Reihe von Schritten unternommen, um Lösungen zu finden, um diese Engpässe so schnell wie möglich zu beseitigen, als auch mit der Europäischen Kommission.

Auch die rumänische Botschaft in Prag steht im Dialog mit den tschechischen Behörden, um Lösungen zu gewährleisten, die den Verkehrsfluss an der Grenze zu Deutschland ermöglichen. Gleichzeitig erklärt das Außenministerium, dass die rumänische Botschaft in Berlin und die rumänische Botschaft in Prag bereit sind, die von diesen Maßnahmen betroffenen rumänischen Bürger gezielt konsularisch zu unterstützen.

In Anbetracht der Situation, die sich aus den Maßnahmen der deutschen Behörden ergibt, empfehlen die tschechischen Behörden Ausländern, den Transit durch die Tschechische Republik zu vermeiden, um in die Bundesrepublik Deutschland zu reisen und internationale Strecken nur in absolut notwendigen Fällen zu nutzen.

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