Italien hat die Antragsfrist für die obligatorische Quarantäne für Rumänen bis zum 15. Oktober verlängert.

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Die italienische Regierung hat heute das neue Gesetzesdekret zur COVID-19-Pandemie verabschiedet. Es bringt keine guten Nachrichten für Rumänen. Die Antragsfrist für die obligatorische Quarantäne für Rumänen wurde bis zum 15. Oktober verlängert www.fanpage.it şi www.corriere.it www.imperatortravel.ro.

14 Tage Isolation in Italien

  • Mit Wirkung vom 24. Juli 2020, Personen, die in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Italien das Hoheitsgebiet Rumäniens und Bulgariens betreten oder durchquert haben, unterliegen der Verpflichtung zur Selbstisolierung und ärztlichen Überwachung für einen Zeitraum von 14 Tagen. Die italienischen Behörden haben beschlossen, die Anwendung dieser Maßnahmen bis zum 15. Oktober zu verlängern.  
  • Ab dem 9. Juli ist jeder, der aus dem Ausland nach Italien einreist, verpflichtet, im Falle einer Kontrolle dem Beförderer oder der Polizei vorzulegen, a Erklärung zur eigenen Verantwortung.
  • Bei Personen, die aus Rumänien anreisen, müssen sie in der Erklärung in eigener Verantwortung den Ort, an dem sie die Zeit der hygienischen Überwachung und Isolation zu Hause verbringen, das private Transportmittel, über das sie zu dieser Adresse gelangen, und eine Telefonnummer detailliert angeben. während dieser Zeit können sie kontaktiert werden (einschließlich einer Mobiltelefonnummer). Die Beförderer müssen auch die Temperatur der Passagiere messen und die Reise von Personen mit Fieber verhindern.

Die Maske wird im Freien obligatorisch

Das neue Dekret bestätigt daher die bestehenden Anti-COVID-Maßnahmen, bringt aber auch andere Regeln mit sich. Die Masken müssen auch im Freien getragen werden, nicht nur an öffentlichen Orten in Innenräumen und als Transportmittel.

Dies gilt für das gesamte Staatsgebiet Italiens. In dem Dekret legt die Regierung fest, dass „Sie verpflichtet sind, immer einen Atemschutz bei sich zu haben, mit der Möglichkeit, diese an öffentlich zugänglichen Innenräumen, einschließlich Transportmitteln, und an allen Orten im Freien zu verwenden, wenn Sie sich in der Nähe anderer Personen befinden. Kinder unter sechs Jahren, Personen mit Erkrankungen, die mit der Verwendung der Maske nicht vereinbar sind, und Personen, die sportliche Aktivitäten ausführen, sind von der Regel ausgenommen.

Gleichzeitig werden die Kontrollen intensiviert und die Geldbußen verschärft. Wer ohne Maske gefangen wird, riskiert Geldstrafen zwischen 400 und 1000 EURO. Strafen, die für diejenigen, die gegen die Quarantäne verstoßen, noch strenger werden: Sie liegen zwischen 500 und 5000 Euro, die Verhaftung zwischen 3 und 18 Monaten. Selbst öffentliche Einheiten, die die Anti-COVID-Regeln nicht einhalten, riskieren schwere Sanktionen: eine Geldstrafe von 400 bis 1000 Euro plus die Schließung der Räumlichkeiten von 5 bis 30 Tagen.

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