Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Begleitung eines Erwachsenen ins Ausland reisen!

0 906

Ab dem 20. August 2023 können Minderjährige ab 16 Jahren allein und ohne Begleitung eines Erwachsenen ins Ausland reisen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und zu bestimmten Zwecken. Um das Land verlassen zu können, benötigen Kinder jedoch die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter.

Gesetz 247/2023 sieht als Ausnahme von den geltenden Regeln vor, dass minderjährige rumänische Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unbegleitet ins Ausland reisen können, jedoch nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder ihres gesetzlichen Vertreters/Vormunds. Das neue Gesetz tritt am 20. August 2023 in Kraft und gleicht die nationale Gesetzgebung an die vieler europäischer Staaten an. Das Gesetz ermöglicht 16-Jährigen, insbesondere solchen, die im Ausland studieren oder ihre Eltern dort haben, einfacheres Reisen.

Kinder ab 16 Jahren können alleine ins Ausland reisen!

Das Einverständnis der Eltern oder gesetzlichen Vertreter kann mit Hilfe eines nachgewiesen werden notarielle Erklärungen. Genauer gesagt erlaubt die Grenzpolizei Kindern über 16 Jahren die Ausreise aus Rumänien auf der Grundlage eines individuellen Reisedokuments oder eines Personalausweises. Aber auch auf der Grundlage einer notariell beglaubigten Erklärung beider Elternteile oder eines Elternteils. Gleichzeitig sind sie auch detailliert die Gründe, warum Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unbegleitet reisen können.

Die Bedingungen, unter denen Kinder über 16 Jahren ins Ausland reisen können

„Ausnahmsweise (...) ist der Minderjährige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, Inhaber eines individuellen Reisedokuments bzw. eines Personalausweises, eines einfachen Personalausweises oder eines elektronischen Personalausweises, der dorthin reist im AUSLAND reisen Besuch bei Verwandten oder Studienzu an offiziellen Wettbewerben teilzunehmen mal für sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen Ohne eine Gefährdung seines Lebens oder seiner Gesundheit und Vorlage von Dokumenten, die dies belegen, kann er ohne Begleitung einer erwachsenen natürlichen Person ins Ausland reisen, wenn er den Grenzpolizeibehörden eine beglaubigte Erklärung beider Elternteile bzw. des Elternteils vorlegt wem der Minderjährige ihm anvertraut wurde oder wo sein Wohnsitz durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung bzw. eine notarielle Vereinbarung des Elternteils, der allein die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ausübt, des überlebenden Elternteils oder seines gesetzlichen Vertreters festgestellt wurde Vertreter, der sein Einverständnis in Bezug auf den Minderjährigen, der die betreffende Reise unternimmt, in Bezug auf das Zielland oder die Zielländer, den Zeitraum, in dem die Reise stattfinden soll, sowie den Zweck der Reise enthält., schreibt in dem zitierten Dokument avocatnet.ro.

Lesen Sie auch, mit einem minderjährigen Kind ins Ausland reisen. Erforderliche Dokumente für Reisen mit einem minderjährigen Kind!

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.