Reisebedingungen in der Türkei: negativer Test von COVID-19 vom 30. Dezember

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Das Außenministerium informiert die rumänischen Staatsbürger, die in die Türkei reisen oder reisen möchten, darüber, dass nach den von den örtlichen Behörden übermittelten Daten die Personen, die ab dem 30. Dezember 2020 auf dem Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeweg reisen werden, dies tun werden muss bei der Einreise oder Einreise in die Türkei gegebenenfalls einen molekularen Test (PCR) mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion einreichen, der spätestens 72 Stunden vor der Einreise in die Republik Türkei durchgeführt wird.

Personen, die beabsichtigen, mit dem Flugzeug in die Türkei zu reisen, und die keinen negativen molekularen Test (PCR) für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorlegen können, der spätestens 72 Stunden vor der Einreise in die Republik Türkei durchgeführt wurde; Sie dürfen nicht an Bord gehen.

Molekularer PCR-Test mit negativem Ergebnis für COVID-19

Personen, die beabsichtigen, auf der Straße zu reisen, müssen den Zollbehörden auch einen molekularen Test (PCR) mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorlegen, der maximal 72 Stunden vor der Einreise in die Republik Türkei durchgeführt wird.

Wenn Passagiere das von den Behörden angeforderte Testergebnis nicht vorlegen können, können sie das türkische Hoheitsgebiet betreten, sofern die Quarantänemaßnahme für einen Zeitraum von 10 Tagen an der angegebenen Unterkunftsadresse auf sie angewendet wird. (zu Hause, im Hotel usw.) und am 7. Tag können sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen reisen, um einen molekularen Test (PCR) auf SARS-CoV-2-Virusinfektionen durchzuführen. Wenn das Testergebnis negativ ist, können die betroffenen Personen die Quarantäne verlassen.

Möglicherweise ist eine 10-tägige Quarantäne erforderlich

Personen, die auf der Straße in die Republik Türkei einreisen und keinen negativen molekularen Test (PCR) für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorlegen, die spätestens 72 Stunden vor der Einreise in die Türkei durchgeführt wurden und keine haben Der Unterbringungsort (Haus, Hotel usw.), an dem sie die gesetzlich vorgesehene Quarantänezeit durchführen können, wird für die institutionalisierte Quarantäne für 10 Tage umgeleitet, abhängig von den verfügbaren Plätzen in speziell eingerichteten Zentren, die den Gesundheitsdirektionen gehören aus der Provinz des Bestimmungsortes.

Am 7. Tag der Quarantäne können unter Quarantäne gestellte Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen reisen, um einen molekularen Test (PCR) auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion durchzuführen. Sofern das Testergebnis negativ ist, können die Betroffenen aus der Quarantäne entlassen werden.

Obligatorischer Test und Quarantäne für Reisende aus Großbritannien, Dänemark oder Südafrika

Personen, die in den letzten 10 Tagen vor ihrer Ankunft in der Türkei in Großbritannien, Dänemark oder Südafrika waren, müssen einen negativen molekularen Test (PCR) für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion einreichen, der mit durchgeführt wurde maximal 72 Stunden ab dem Datum der Einreise in die Republik Türkei und müssen für einen Zeitraum von 10 Tagen unter der angegebenen Wohnadresse (Haus, Hotel usw.) unter Quarantäne gestellt werden.

Falls die jeweiligen Personen keinen Unterkunftsort (Haus, Hotel usw.) haben, an dem sie die gesetzlich vorgesehene Quarantänezeit durchführen können, werden sie je nach verfügbaren Plätzen für 10 Tage für die institutionalisierte Quarantäne umgeleitet. in Zentren, die speziell von den Gesundheitsdirektionen der Zielprovinz eingerichtet wurden.

Am 7. Tag der Quarantäne können unter Quarantäne gestellte Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen reisen, um einen molekularen Test (PCR) auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion durchzuführen. In dem Maße, in dem das Testergebnis negativ ist, können die betroffenen Bürger unter Quarantäne gestellt werden.

Der Test ist auch für den Transit durch die Türkei erforderlich

Personen, die die Republik Türkei durchqueren, müssen einen negativen molekularen Test (PCR) für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion einreichen, der spätestens 72 Stunden vor der Einreise in das türkische Hoheitsgebiet durchgeführt wird, nur in dem Umfang, in dem das Bestimmungsland liegt final wird dies anfordern. Gleichzeitig sind diese Personen verpflichtet, das Transitgebiet während ihres Aufenthalts in der Türkei nicht zu verlassen.

LKW-Spediteure / Fahrer sind nicht ausgenommen

Transporter und LKW-Fahrer sind nicht von den oben genannten Regeln ausgenommen, da sie einen negativen molekularen Test (PCR) für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion einreichen müssen, der maximal 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wird. auf dem Territorium der Türkei.

Die einzigen Personen, die von der Vorlage eines molekularen Tests (PCR) mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion ausgenommen sind, der höchstens 72 Stunden vor der Einreise in die Türkei durchgeführt wurde, sind minderjährige Kinder unter 6 Jahren.

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