Bedingungen für die Einreise nach Lettland: negatives Ergebnis für SARS-CoV-2-Virusinfektion und 10-tägige Isolierung

2 1.557

Die Regierung von Riga hat beschlossen, nicht wesentliche Reisen nach Lettland vom 10. bis 06. April 2021 zu verbieten. Personen, die aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich anreisen, können daher nur für Lettland einreisen dringende oder sehr wichtige Zwecke wie: Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, medizinische Behandlung, Transit oder Begleitung von Minderjährigen, Rückkehr an den Ort des ständigen Wohnsitzes oder Teilnahme an einer Trauerfeier. Vorsichtig! Tourismus ist keine wesentliche Reise!

Wichtig! Die lettische Regierung hat die Einreise von Inhabern von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen beschränkt, es sei denn, die betroffenen Personen kehren mit Gewinn nach Lettland zurück.

Ab dem 15. Januar 2021 können alle Personen, die aus den oben genannten wesentlichen Gründen aus Ländern mit einem hohen epidemiologischen Risiko (einschließlich Rumänien) nach Lettland einreisen, das Hoheitsgebiet dieses Staates betreten, sofern a Molekularer PCR-Test mit negativem Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion, der spätestens 72 Stunden vor der Ankunft in Lettland durchgeführt wurde.

Betreiber, die Passagierservices anbieten, müssen überprüfen, ob die Passagiere einen negativen molekularen PCR-Test auf SARS-CoV-2-Virusinfektion haben, der spätestens 72 Stunden vor der Einreise nach Lettland durchgeführt wird. Personen, die das Testergebnis nicht zeigen, dürfen nicht an Bord gehen. 

Folgendes wird als Nachweis für einen Test auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion akzeptiert und muss Unternehmen vorgelegt werden, die Passagierservices anbieten, sofern das Boarding verweigert wird:

  1. Dokumente, die einen Test auf SARS-CoV-2-Infektion mit negativem Ergebnis belegen;
  2. ein medizinischer Brief, der besagt, dass die Person nicht mit dem SARS-VOC-2-Virus infiziert ist.

Das Testergebnis oder der medizinische Brief muss in Englisch, Französisch, Russisch oder in der Amtssprache des Staates vorgelegt werden, in dem sie durchgeführt / ausgestellt wurden.

Vorsicht! Die Einreichung des negativen Tests auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion schließt die obligatorische Selbstisolierungsmaßnahme (auch für Einwohner Lettlands) für einen Zeitraum von 10 Tagen nach der Einreise nach Lettland nicht aus. Bestimmte Personengruppen (z. B. Gesundheits- und Sozialarbeiter, Lehrer), die in Lettland arbeiten, müssen sich für einen Zeitraum von 14 Tagen isolieren.

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.