Das digitale COVID-19-Zertifikat (Green Pass) wird für den Zugang zu Restaurants und öffentlichen Veranstaltungen obligatorisch. Hier ist wo und wann!

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Das Nationale Komitee für Notsituationen hat in der Sitzung vom 16. September 2021 den Beschluss Nr. 70 angenommen, mit dem vorgeschlagen wird, einige Maßnahmen festzulegen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erforderlich sind.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind:
a) Erlauben von Tätigkeiten in bestimmten Wirtschaftsbereichen, wenn die kumulative Inzidenz nach 14 Tagen mehr als 3 / 1.000 Einwohner und weniger als oder gleich 6 / 1.000 Einwohner beträgt, nur für geimpfte, getestete oder kranke Personen, also:

  • Sportwettkämpfe, die in geschlossenen oder offenen Räumen organisiert werden, können unter Beteiligung von Zuschauern bis zu 30% der maximalen Kapazität des Raums, mit einer Schutzmaske und einem Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Zuschauern stattfinden;
  • Die Aktivität innerhalb der Kinos, Aufführungseinrichtungen und / oder Konzerte kann unter Beteiligung der Zuschauer bis zu 50% der maximalen Kapazität des Raumes mit dem Tragen der Schutzmaske durchgeführt werden;

Die Organisation und Durchführung von Shows, Konzerten, öffentlichen und privaten Festivals oder anderen kulturellen Veranstaltungen im Freiraum kann unter Beteiligung von bis zu 1.000 Zuschauern mit Schutzmaske erfolgen;

  • Private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Hochzeiten, Taufen), in Salons, Kulturzentren, Restaurants, Bars, Cafés, Veranstaltungshallen/Zelten können mit einer Beteiligung von bis zu 200 Personen stattfinden, wobei eine Fläche von mindestens 2 Quadratmetern gewährleistet ist für jede Person;
  • Die Organisation von Schulungen und Workshops kann mit der Teilnahme von maximal 150 Personen in geschlossenen Räumen, bzw Person. ;
  • Die Organisation von Konferenzen in geschlossenen Räumen kann mit der Teilnahme von maximal 150 Personen, mit dem Tragen einer Schutzmaske und der Gewährleistung einer Fläche von mindestens 2 qm für jede Person erfolgen;
  • Die Organisation von Kundgebungen und Demonstrationen kann mit der Teilnahme von maximal 100 Personen unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen durchgeführt werden:

Die Tätigkeit von Restaurants und Cafés in geschlossenen Räumen kann im Zeitintervall 0500-0200 bis zu 50% der maximalen Kapazität des Raums stattfinden;

  • Die Aktivität von Sport- / Fitnessräumen in geschlossenen Räumen kann unter Beteiligung von Personen bis zu 50% der maximalen Kapazität des Raums durchgeführt werden, wobei für jede Person eine Fläche von mindestens 7 m² gewährleistet ist;
  • Die Tätigkeit von lizenzierten Wirtschaftsteilnehmern im Bereich Glücksspiel kann unter Beteiligung von Personen bis zu 50% der maximalen Kapazität des Raums ausgeübt werden;
  • Die Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern, die Kinderspielplätze in Innenräumen verwalten, kann im Zeitintervall von 0500-2400 bis zu 50% der maximalen Kapazität des Raums ausgeübt werden;
  • Die Aktivität von Hallenbädern kann bis zu 50% der maximalen Kapazität des Raums ausgeführt werden.

b) Erlauben der Entwicklung von Aktivitäten in bestimmten Wirtschaftsbereichen, wenn die kumulative Inzidenz nach 14 Tagen mehr als 3 / 1.000 Einwohner und weniger als oder gleich 6 / 1.000 Einwohner beträgt, nur für geimpfte Personen, wie folgt:

  • Die Aktivität in Bars, Clubs und Diskotheken kann im Zeitintervall 0500-0200 bis zu 30% der maximalen Kapazität des Raumes durchgeführt werden;
  • Die Aktivität der Spielräume kann im Zeitintervall 05:00-02:00 bis zu 50% der maximalen Kapazität des Raumes durchgeführt werden.
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