Ab dem 1. Februar ist der digitale EU-COVID-Impfpass ohne Auffrischimpfung 9 Monate gültig!

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Das haben wir Mitte Januar 2022 bekannt gegeben Die Europäische Union bereitet große Änderungen der EU-Reiseregeln vor. Die Informationen sind eingetroffen und somit haben wir neue Regeln für Reisen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Gleichzeitig ist der digitale Impfpass EU COVID 270 Tage (9 Monate) gültig.

Daher haben wir ab dem 1. Februar die folgenden wesentlichen Änderungen:

  • Ab dem 1. Februar gelten neue Regeln, die eine Standardannahmefrist von 270 Tagen (9 Monaten) für digitale EU-Impfbescheinigungen gegen COVID-19 vorsehen, die für Reisen innerhalb der EU verwendet werden.
  • Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten je nach verabreichtem Impfstoff Impfbescheinigungen für einen Zeitraum von 270 Tagen (9 Monaten) nach Abschluss der Grundimmunisierung, der Zweidosen- oder der Eindosenserie, akzeptieren. Bei Einzeldosis-Impfstoffen bedeutet dies 270 Tage ab der ersten und einzigen Verabreichung.
  • Bei Zweidosen-Impfstoffen bedeutet dies je nach nationaler Impfstrategie 270 Tage nach Verabreichung der zweiten Dosis bzw. bei von COVID-19 geheilten Personen 270 Tage nach der ersten und einzigen Verabreichung.
  • Die Mitgliedstaaten sollten keine andere Annahmefrist für Reisen innerhalb der Europäischen Union vorsehen. Die Standard-Annahmefrist gilt laut Europäischer Kommission nicht für Zertifikate zur Auffrischungsdosis.
  • Die Mitgliedstaaten können unterschiedliche Vorschriften anwenden, wenn sie das digitale EU-Zertifikat für COVID in einem internen Kontext verwenden, werden jedoch angewiesen, sich an die auf EU-Ebene festgelegte Annahmefrist anzupassen. Rumänien hat sich noch NICHT an die EU-Rechtsvorschriften angepasst wenn es um die Gültigkeit digitaler EU-COVID-Impfbescheinigungen geht.
  • Mit der Unterstützung von Experten des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur wird die Kommission künftige Anpassungen dieser Regel genau überwachen“, sagte Justizkommissar Didier Reynders. Pressemitteilung der Europäischen Kommission am Montag übermittelt.

Abschließend: Wenn Sie planen, in EU-Länder zu reisen, achten Sie auf die Gültigkeit des digitalen EU-COVID-Impfpasses, insbesondere wenn Sie keine Auffrischimpfung erhalten haben.

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