Deutschland hat den Zeitraum für die obligatorische Quarantäne bei der Einreise in das Land und die Bedingungen für die Befreiung von der Quarantänemaßnahme geändert (Aktualisierung).

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Update 03. Dezember 2020 - Deutschland hat ein Online-Portal gestartet, auf dem die COVID-19-Pandemiebeschränkungen in jedem Bundesland angekündigt werden

Update 24. November 2020 - Fertigstellung: Ab dem 8. November 2020 Die Möglichkeit einer Befreiung von der Quarantäne für Personen, die einen negativen Test vorlegen, wurde erheblich verringert für COVID-19 nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt und ins Deutsche oder Englische übersetzt.

Die deutschen Behörden haben ihren Ansatz überdacht und festgestellt, dass er keinen ausreichenden Schutz gegen Infektionsfälle bietet, die vor dem Verlassen des Risikobereichs oder sogar während der Reise nach Deutschland auftreten.

Diese Möglichkeit war streng auf Personen beschränkt, die: aus familiären Gründen Besuche machen (Verwandte ersten und zweiten Grades oder Ehepartner / Partner mit unterschiedlichen Wohnsitzen); sie brauchen dringend medizinische Versorgung; bietet Hilfe / Betreuung für Menschen, die diese sofort benötigen; arbeitet in Deutschland in relevanten Berufen und Bereichen; müssen eine professionelle Reise / Schulung durchführen, deren Dringlichkeit eindeutig nachweisbar ist und die nicht länger als fünf Tage dauert.

Die Quarantäne kann vor Ablauf der üblichen 10-Tage-Frist ausgesetzt werden

Die Quarantäne kann vor Ablauf der üblichen 10-Tage-Frist ausgesetzt werden Nur wenn ein Test ab dem 5. Tag nach der Einreise nach Deutschland und erst ab dem Zeitpunkt der Übermittlung eines negativen Testergebnisses durchgeführt wird.

Ein solcher Test kann beim Hausarzt oder nach Mitteilung der örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden und ist innerhalb der ersten 10 Tage nach Ankunft in Deutschland aus einem Risikobereich kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie, indem Sie die dedizierte Telefonleitung 116 117 anrufen.

Wenn bei Personen, die aus Risikobereichen angereist sind, innerhalb von 19 Tagen nach der Einreise nach Deutschland spezifische Symptome von COVID-10 (Atemnot, Husten, Fieber oder Geschmacks- / Geruchsverlust) auftreten, ist eine Selbstisolierung obligatorisch, auch wenn Tests durchgeführt werden Initiale zeigte ein negatives Ergebnis und sofortigen Kontakt mit der örtlichen Gesundheitsbehörde.

Die Hauptausnahmen von der Quarantänemaßnahme gelten für Personen, die: 

  • es ist in Tranzit;; nicht mehr als 24 Stunden auf deutschem Gebiet;
  • Besuche machen von familiäre Gründe (für Verwandte ersten Grades oder Ehepartner mit unterschiedlichen Wohnsitzen) bis zu 72 Stunden;
  • dafür sorgen professioneller Transport von Menschen und Gütern.

Eine Reihe anderer Ausnahmen wird ebenfalls mit Abweichungen von einem Staat zum anderen in angemessen begründeten Situationen angewendet, beispielsweise im Fall von berufliche Kategorien deren Präsenz und konkrete Tätigkeit auf deutschem Gebiet als absolut notwendig angesehen werden, um die Funktionalität einiger aufrechtzuerhalten kritische soziale Systeme oder Infrastrukturen.

Diese Ausnahmen sind weder endgültig noch erschöpfend. Wenn gute Gründe vorliegen, können Ausnahmen in anderen Situationen mit gelegentlicher Zustimmung der örtlichen Gesundheitsbehörden gewährt werden. Entscheidend bleiben dabei die örtlichen Vorschriften der Länder und die pünktlichen Entscheidungen der Gesundheitsbehörden.

Personen, die aus Risikobereichen anreisen, müssen ihre persönlichen Daten über die Website registrieren: www.einreiseanmeldung.de.

Erste Nachrichten mit MFA-Informationen

Erste Nachrichten: Das Außenministerium teilt mit, dass die deutschen Behörden neue Maßnahmen bezüglich der Einreisebedingungen in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland angekündigt haben, insbesondere hinsichtlich des Quarantänesystems für Personen, die aus Risikogebieten, einschließlich Rumänien, anreisen.

Die Maßnahmen gelten ab dem 8. November 2020 und zielen hauptsächlich darauf ab, die obligatorische Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage zu verkürzen. Gleichzeitig wurde das Quarantäne-Ausnahmegesetz geändert, indem ein molekularer Test (PCR) mit einem negativen Ergebnis für die SARS-CoV-2-Virusinfektion vorgelegt wurde, der vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet durchgeführt wurde.

Nach Angaben der deutschen Behörden kann die Quarantänefrist daher nur vor Ablauf der Standardfrist von 10 Tagen ausgesetzt werden, wenn sich die betroffene Person ab dem fünften Tag nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einem Test auf COVID-19-Infektion unterzieht. und erst ab dem Zeitpunkt der Übermittlung eines negativen Testergebnisses.

Weitere Informationen finden Sie unter MAE-Website.

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