MFA: Die Ukraine verbietet die Einreise ausländischer Staatsbürger, einschließlich Rumänen.

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Das Außenministerium gibt an, dass die ukrainischen Behörden am 27. August 2020 die Bedingungen für die Einreise ausländischer Staatsangehöriger in die Ukraine geändert haben, die am 29. August 2020 in Kraft treten werden.

Nach den von den ukrainischen Behörden öffentlich übermittelten Informationen ist die Einreise ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in das Hoheitsgebiet der Ukraine ab dem 29. August 00.00 Uhr bis zum 28. September 2020 verboten.

Der Transit ist mit Dokumenten erlaubt, die bestätigen, dass die Ukraine innerhalb von maximal 2 Tagen verlassen wurde

Mit Ausnahme der folgenden Kategorien: Verwandte ersten Grades ukrainischer Staatsbürger; Personen mit einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine; Spezialisten, die auf Einladung von Vertretern ukrainischer Unternehmen in die Ukraine kommen; Personen auf der Durchreise, die Dokumente besitzen, die ihre Abreise aus der Ukraine innerhalb von maximal 2 Tagen nach Einreise in das Hoheitsgebiet bestätigen; Personen, die das Recht auf ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt in der Ukraine haben, bestätigt durch Belege; Menschen, die zum Studium kommen; Personen, die zur medizinischen Behandlung in die Ukraine kommen; Fahrer von Lastkraftwagen, Besatzungen von Flugzeugen, See- und Flussschiffen und Zugbesatzungen; kulturelle Persönlichkeiten, die auf Einladung von Kulturinstitutionen ankommen; Personen, die an Sportwettkämpfen teilnehmen; Menschen, die STEM-Zellen zur Transplantation tragen; Mitglieder der offiziellen Delegationen ausländischer Staaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie Begleitpersonen, die auf Einladung des Präsidenten der Ukraine, des Parlaments, der Regierung, der Präsidialverwaltung und des Außenministeriums eintreffen.

Ein ärztliches Attest mit COVID-19-Deckung ist erforderlich

Personen in den oben aufgeführten Kategorien müssen an der Staatsgrenze eine Krankenversicherung abschließen, um die Kosten für die Behandlung von COVID-19 und / oder die Kosten für die Quarantänekosten zu decken.

Die Versicherungspolice muss von einer in der Ukraine registrierten Versicherungsgesellschaft oder von einer ausländischen Gesellschaft mit einer Repräsentanz in der Ukraine ausgestellt werden.

Die folgenden Personengruppen haben ebenfalls Zugang zum Hoheitsgebiet der Ukraine (ohne dass eine COVID-19-Versicherung erforderlich ist): Flüchtlinge oder Personen, die internationalen Schutz benötigen; das Personal von diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros ausländischer Staaten, Vertreter internationaler Organisationen, die in der Ukraine akkreditiert sind, sowie deren Familienangehörige oder Personen, die auf Einladung des Außenministeriums in die Ukraine kommen; Militärlehrer der NATO-Mitgliedstaaten und der Teilnehmerstaaten "Partnerschaft für den Frieden" oder Personen, die auf Einladung des Verteidigungsministeriums in die Ukraine kommen.

Informationen zu den von den Behörden angeordneten neuen Maßnahmen finden Sie weiter unten Link, verfügbar auf Ukrainisch.

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