Neue Maßnahmen der Türkei: Anmeldeformular + COVID-19-Test (kein Test während des Transports)

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Ab dem 15. März 2021 müssen Fluggäste, die in der Türkei ankommen, das Anmeldeformular auf dem Portal ausfüllen registrieren.gesundheit.gov.tr, mit maximal 72 vor dem Einsteigen. Das Formular wird an Bord in physischem Format (gedruckt) oder elektronisch (auf dem Mobiltelefon) präsentiert. Nach dem Ausfüllen des Formulars wird der HES-Code ausgestellt, anhand dessen die Passagiere Zugang zu internen Transportmitteln und Unterkünften haben. Wenn die Passagiere das oben genannte Formular vor der Reise nicht ausgefüllt haben, werden sie von den Vertretern der Fluggesellschaft beim Ausfüllen unterstützt.

Ab dem 28. Dezember 2020 müssen Personen, die auf dem Luftweg in die Republik Türkei einreisen, an Bord einen negativen molekularen PCR-Test auf Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorlegen, der spätestens 72 Stunden vor der Einreise in die Republik Türkei durchgeführt wird.

Personen, die den negativen PCR-Test nicht vorlegen, dürfen keine Flugzeuge besteigen, die für die Republik Türkei bestimmt sind. Ab dem 30. Dezember 2020 gilt die Verpflichtung, das negative Ergebnis eines molekularen PCR-Tests zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Virusinfektion vorzulegen, der höchstens 72 Stunden vor der Einreise in die Republik Türkei durchgeführt wurde, auch für Personen, die beabsichtigt, diesen Zustand auf der Straße, auf der Schiene oder auf dem Seeweg zu erreichen.

Achtung! Ab dem 31. Dezember 2020 sind alle Personen unabhängig von ihrer Nationalität, die im Hoheitsgebiet der Republik Türkei einen Flughafentransit (auf dem Luftweg) durchführen, von der Verpflichtung befreit, an Bord eines Flugzeugs einen molekularen Test vom PCR-Typ mit negativem Ergebnis vorzulegen für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, die spätestens 72 Stunden vor Ihrer Ankunft durchgeführt wird, sofern Sie sich in der Freizone des Flughafens befinden. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Personen, die den Flughafen wechseln (z. B. Flughafen Sabiha Gökcen mit Flughafen Istanbul oder umgekehrt).

Mit Ausnahme von Seeleuten, LKW-Fahrern, Transportunternehmen, Seeleuten und Kindern unter 6 Jahren müssen alle Personen, die die Republik Türkei auf Straße, Schiene oder See durchqueren, den türkischen Zollbehörden das negative Ergebnis bei der Einreise melden Ein molekularer Test vom PCR-Typ für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion wurde maximal 72 Stunden vor der Ankunft in der Republik Türkei durchgeführt.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Vorlage des PCR-Tests für COVID-19 befreit

Ausgenommen von der Vorlage eines molekularen Tests vom PCR-Typ mit negativem Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Infektion sowie von der Quarantäne für Kinder unter 6 Jahren, Flugbesatzungsmitglieder, LKW-Fahrer, Träger und Seeleute, einschließlich der in Transit.

Achtung! Die Maßnahme, die die Vorlage eines negativen molekularen PCR-Tests für die SARS-CoV-2-Virusinfektion durch alle oben genannten Kategorien erfordert, wurde von den türkischen Behörden bis einschließlich 26. Mai 2021 verlängert.

Wenn Personen, die auf Straße, Schiene und See reisen möchten, einschließlich der Personen auf der Durchreise, das Ergebnis der Prüfung (auf Ersuchen der Behörden) nicht vorlegen können, können sie das Hoheitsgebiet der Republik Türkei unter Angabe der Quarantäne betreten Die Maßnahme wird für einen Zeitraum von 10 Tagen an der angegebenen Unterkunftsadresse (Zuhause, Hotel usw.) angewendet. Am 7. Tag reisen sie, um einen molekularen PCR-Test auf SARS-Infektion -CoV-2 durchzuführen. Wenn das Testergebnis negativ ist, können die betroffenen Personen die Quarantäne verlassen.

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