Neue Reisebedingungen auf dem Gebiet Sloweniens ab dem 31. Juli 2020
Das Außenministerium gibt an, dass die slowenischen Behörden neue Maßnahmen zu den Einreise- und Durchreisebedingungen durch das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien angekündigt haben, die am 31. Juli 2020 in Kraft getreten sind.
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Die neuen Bedingungen richtet sich an Bürger kommen von Staaten mit hohem epidemiologischen Risiko, einschließlich Rumänienzusammen mit anderen europäischen Ländern wie Bulgarien und Luxemburg.
Nach den von den slowenischen Behörden öffentlich zur Verfügung gestellten Informationen Bürger aus Rumänien Einreise in die Republik Slowenien zum Zwecke des Aufenthalts (und nicht zum Transit) muss 14 Tage in Einzelhaft im Hotel oder an einem anderen dafür vorgesehenen Ort sein.
Personen, die KEINEN Ort für die Selbstisolierung angeben können wird in platziert institutionalisierte Quarantäne. Bestimmte Personengruppen, z. B. Personen auf der Durchreise oder Beförderer, sind von der Selbstisolierung / Quarantäne ausgenommen. Die Liste aller ausgenommenen Kategorien kann auf der Website der rumänischen Botschaft in Ljubljana oder darunter im Artikel eingesehen werden.
Ausnahmeliste-Rot-SlowenienHinsichtlich Tranzitgaben die slowenischen Behörden an, dass dies der Fall ist erlaubt. Hauptbedingung: Die Transitdauer sollte 12 Stunden nicht überschreiten. Ebenfalls, lokale Behörden kann von den rumänischen Staatsbürgern, die das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien in andere europäische Staaten durchqueren, Belege über das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des Bestimmungsstaats sowie über den Zweck der Reise verlangen. Personen mit deutlichen Infektionssymptomen (Fieber, Husten usw.) dürfen das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien jedoch nicht durchqueren.