Neue Reiseregeln in Deutschland: Alle Reisenden müssen einen Impfnachweis, einen negativen Test oder einen Genesungsnachweis von einer COVID-19-Infektion vorlegen!

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Das Auswärtige Amt teilt mit, dass die deutschen Behörden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie die Bedingungen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland geändert haben.

Nach den von den deutschen Behörden veröffentlichten Informationen zum 1. August 2021 alle Personen ab 12 Jahren müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland entweder Nachweis einer Impfung gegen COVID-19Oder Beweis für die Krankheit oder negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests.

Unterlagen können in Papierform oder in elektronischer Form eingereicht werden und müssen in einer der Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch verfasst sein.

Somit wird ein Impfnachweis nur akzeptiert, wenn der Impfplan mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vollständig ist und seit der letzten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind.

Der Nachweis einer früheren Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und damit implizit der Heilung erfolgt durch einen Labortest, der mindestens 28 Tage, jedoch nicht länger als 6 Monate vor Einreise auf deutsches Staatsgebiet durchgeführt wurde.

Der Nachweis einer Testung auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion erfolgt durch Vorlage des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 72 Stunden vor der Einreise in Deutschland durchgeführt wurde, oder eines Antigen-Tests, der höchstens 48 Stunden zuvor durchgeführt wurde. Die Regeln gelten unabhängig von der Art des Zugangs zu deutschem Hoheitsgebiet (Luft, Land, Marine).

Meldepflicht für die Einreise nach Deutschland

Meldepflicht für die Einreise nach Deutschland gilt für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in deutsches Hoheitsgebiet in Risikogebieten aufgehalten haben. Dazu müssen sich die Passagiere online mit allen erforderlichen Daten registrieren, eventuelle Nachweise für Tests, Impfungen oder Kuren hochladen und eine Bestätigung als .pdf-Dokument erhalten.

Die Bestätigung muss vorliegen und kann auf Verlangen der Behörde oder des Transportunternehmens vorgelegt / ausgehändigt werden. Das gesamte Verfahren kann, auch auf Rumänisch, über das Portal durchgeführt werden: www.einreiseanmeldung.de.

Die Personen, die die oben genannte digitale Registrierung nicht vornehmen können, füllen ein Ersatzformular aus, das in der englischen Version von der Website heruntergeladen werden kann: https://www.bundesgesundheitsministerium.de.

Wird das Ersatzformular nicht von einer Behörde oder einem Verkehrsunternehmen angefordert, ist der Reisende verpflichtet, die digitale Eintragung unmittelbar nach der Einreise nach Deutschland vorzunehmen oder alternativ das Formular per Post an folgende Adresse zu senden: Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim.

Mehr Informationen zu Reiseregeln in Deutschland und in Deutschland.

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