OFFIZIELL: Der Impfausweis gegen COVID-19 ist ab 9. Februar 1 2022 Monate gültig!

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Nach grünem Licht des Europäischen Rates hat die Kommission der Europäischen Union die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Impfausweises gegen COVID-19 angekündigt. Nach den neuen Vorschriften ist der EU-Impfausweis für einen Zeitraum von 270 Tagen / 9 Monaten gültig.

Die EU-Kommission stellt fest, dass die Gültigkeitsdauer auf verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie objektiven Kriterien beruht.

"Diese Gültigkeitsdauer berücksichtigt die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, wonach Auffrischungsdosen spätestens sechs Monate nach Ende des ersten Impfzyklus empfohlen werden. Das Zertifikat bleibt über die sechs Monate hinaus für einen weiteren Karenzzeitraum von drei Monaten gültig, um sicherzustellen, dass sich die nationalen Impfkampagnen anpassen können und die Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben.“, erklärt die Kommission der Europäischen Union.

Von der Kommission veröffentlichte Daten zeigen, dass bisher 807 Millionen digitale EU-COVID-Zertifikate ausgestellt wurden, während mehr als 60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten dem System beigetreten sind, durch das diese Zertifikate überprüft werden.

Das digitale EU-COVID-Zertifikat ist 270 Tage gültig

Nach Angaben der Kommission werden mit der neuen Gültigkeitsdauer der Zertifikate auch die Auffrischungsdosen in den Zertifikaten eingetragen. Die Auffrischungsdosen der Zweidosen-Impfserie werden als "3/3" aufgezeichnet, während die Auffrischungsdosen von Einzeldosis-Impfern als "2/1" aufgezeichnet werden.

Gleichzeitig werden diejenigen, die sich von COVID-19 erholt haben und die erste Impfdosis (der beiden Grunddosen) erhalten haben, in ihren Bescheinigungen mit „2/1“ vermerkt.

Zertifikate werden nicht mit einem gültigen Datum registriert, aber mobile Anwendungen, die zur Überprüfung digitaler EU-COVID-Zertifikate verwendet werden, werden angepasst, um zu überprüfen, ob seit dem letzten Impfdatum 270 Tage vergangen sind oder nicht.

"Um ausreichend Zeit für die technische Umsetzung der Gültigkeitsdauer und für die Rückrufaktionen der Mitgliedstaaten zu lassen, sollen diese neuen Regelungen ab dem 1. Februar 2022 gelten. “, stellt die Europäische Kommission fest.

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