Reisebedingungen in der Slowakei: Präsentation eines negativen RT-PCR-Tests für SARS-CoV-2

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NOTFALLSITUATION: JA, in Kraft seit dem 1. Oktober 2020wird bis zum 19. März 2021 verlängert.

Im Rahmen der von der Tschechischen Republik ergriffenen Maßnahmen wurden an den Grenzpunkten zur Slowakei tschechische Polizeikontrollen durchgeführt. Die Wartezeit für die Einreise aus der Slowakei in das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik könnte durch Kontrollen an der gemeinsamen tschechisch-slowakischen Grenze beeinträchtigt werden.

Drei Grenzübergänge über die Morava sind zwischen der Slowakei und Österreich geschlossen, zwischen: Zahorska Ves und Ansrn an der März; Devinska Nová Ves und Hof Schloss (Freiheitsbrücke für Radfahrer); Devin und Hainburg.

Ab dem 17. Februar 2021 um 06:00 Uhr wird die "grüne" Liste aufgehoben

Ab dem 17. Februar 2021 um 06:00 Uhr wird die "grüne" Liste sowie die Möglichkeit, die Grenzen der Republik Slowakei zu überschreiten, auf der Grundlage einer RT-PCR vom Typ Molekulartest mit negativem Ergebnis für SARS-CoV aufgehoben -2 Virusinfektion., Maximal 72 Stunden vor Ankunft durchgeführt.

Ab dem 17. Februar 2021 unterliegen alle Personen, die das Gebiet der Slowakei betreten, mit Ausnahme der Grenzgänger / Einwohner der Nachbarstaaten der Slowakei, unter bestimmten Bedingungen 14 Tage lang der Selbstisolierung. Darüber hinaus müssen Personen, die in die Slowakei kommen, die folgenden verbindlichen Bedingungen erfüllen:

  • zu registrieren auf der Internetseite: http://korona.gov.sk/ehranicaspätestens bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik und auf Ersuchen der Behörden einen Registrierungsnachweis vorlegen;
  • Wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen, müssen Sie vor oder zum Zeitpunkt der Ankunft ein elektronisches Flugformular ausfüllen, das auf der Website verfügbar ist: https://www.mindop.sk/covid/.

Die Selbstisolierungsmaßnahme wird entweder zu Hause zusammen mit allen Personen im selben Haus oder in einer von den örtlichen Behörden eingerichteten Einrichtung durchgeführt, um den Hausarzt oder die zuständige regionale Gesundheitsbehörde zu benachrichtigen. Die Selbstisolierungsmaßnahme endet, wenn das Ergebnis des RT-PCR-Molekulartests, der frühestens am achten Isolationstag durchgeführt wird, negativ ist.

Die Isolierung kann am 8. Tag abgeschlossen werden, wenn sie getestet wurde, oder am 14. Tag ohne Test

Personen, die 14 Tage vor der Einreise in die Slowakei gereist sind, ausschließlich in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland,  Sie sind verpflichtet, sich zu isolieren, bis frühestens am 8. Tag der Isolierung eine RT-PCR vom Typ eines molekularen Tests durchgeführt wird (die Kosten für die Tests werden von den slowakischen Behörden getragen).

Wenn die Person den Test auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion nicht durchführt oder asymptomatisch ist, endet die Isolierungsmaßnahme am 14. Tag. Kinder bis zum Alter von 10 Jahren müssen nicht auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet werden, und die Isolierungsmaßnahme endet gleichzeitig für alle Personen im gemeinsamen Zuhause.

Personen, die 14 Tage vor der Einreise in das Gebiet der Slowakei in andere als die oben genannten Staaten gereist sind, sind verpflichtet, sich selbst zu isolieren und je früher eine RT-PCR vom Typ Molekulartest für SARS-CoV-2-Infektionen durchzuführen am 8. Tag der Isolation. Die Isolierungsmaßnahme ist nur abgeschlossen, wenn der in der Slowakei durchgeführte Test negativ ist, wobei der Test obligatorisch ist.

Personen, die in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland leben oder arbeiten und kürzlich von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion geheilt oder gegen COVID-19 geimpft wurden Personen mit Wohnsitz oder vorübergehendem Wohnsitz in der Slowakei müssen bei ihrer Rückkehr in die Slowakei die folgenden Maßnahmen einhalten:

  • über die Website registrieren: http://korona.gov.sk/ehranica spätestens bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik und auf Ersuchen der Behörden einen Registrierungsnachweis vorlegen;
  • Nachweis der Arbeit oder des Inlandsaufenthalts oder Bestätigung des Arztes, dass die Person von COVID-19 geheilt ist, oder Bestätigung der zweiten Dosis des COVID-19-Impfstoffs mindestens 14 Tage im Voraus;
  • a negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden oder von a Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden;
  • sein 14 Tage selbstisolierenbis ein RT-PCR-Test frühestens am 8. Tag der Isolierung auf Kosten des slowakischen Staates durchgeführt wird oder, falls asymptomatisch, die Isolierung nach 14 Tagen beenden kann;
  • Wenn die Person die Isolationsperiode vor dem 8. Tag abschließen möchte, muss sie auf eigene Kosten einen RT-PCR-Test durchführen. Wenn das Ergebnis negativ ist, kann sie aus der Selbstisolation (Quarantäne) herauskommen.

Selbstbeherrschungsmaßnahmen gelten NICHT für Frachtbesatzungen

Wenn Personen, die gegen COVID-19 geimpft wurden oder sich kürzlich von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt haben und ihren Wohnsitz oder ihren vorübergehenden Wohnsitz in der Slowakei haben, andere Länder als die EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz oder die USA besucht haben Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland müssen den SARS-CoV-2-Virustest durchführen, um aus der Selbstisolation (Quarantäne) herauszukommen.

Selbstisolationsmaßnahmen NU gilt Frachtcrews, Sanitäter, Bestattungsunternehmer, kritische InfrastrukturMenschen, die brauchen Behandlung oder Diagnose usw. unter Verwendung spezieller Schutzausrüstung und unter Einhaltung hygienischer Bedingungen.

Weitere Informationen zu Reise- und Transitbedingungen in der Slowakei!

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