Teilweise Sperrung in Frankreich: kein Verkehr in der Nacht

0 774

Ab dem 15. Dezember 2020 ist es verboten, nachts zwischen 20:00 und 6:00 Uhr zu fahren. Die Einhaltung dieser Maßnahme wird streng kontrolliert. Jeder Verstoß gegen die Bestimmung wird mit einer Geldstrafe von 135 EUR geahndet.

Ausnahmeregelungen sind (mit Vorlage der entsprechenden Begründung) für die folgenden Situationen zulässig - beruflicher Grund; Familiennotfall; medizinischer Grund; Reisen für Fernreisen mit dem Zug / Flugzeug; Reisen für Menschen mit Behinderungen (und Begleitpersonen); Mission von allgemeinem Interesse; Reisen für eine gerichtliche / administrative Vorladung; Fahrt innerhalb eines Radius von max. 1 km von zu Hause entfernt für wandelnde Haustiere.

Ausnahme - Reisen über Nacht sind am 24. Dezember 2020 zulässig. Die Ausnahme gilt NICHT für den Abend des 31. Dezember 2020.

Entfernen Sie die Fahrbeschränkung innerhalb eines Radius von max. 20 km. Es ist kein Reisenachweis erforderlich (außer für das Intervall von 20 bis 6 Stunden). Reisen sind in ganz Frankreich sowie im Ausland gestattet.

Cafés, Restaurants und Bars bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Kinos, Theater, Museen, Konzertsäle, Vergnügungsparks, Zoos, Stadien und Fitnessstudios bleiben geschlossen (mindestens bis zum 7. Januar 2021).

Die Kultstätten sind offen und religiöse Zeremonien können nach einem strengen Protokoll abgehalten werden. Das neue Unterstützende Unterlagen kann auf der Website des französischen Innenministeriums eingesehen werden.

Für alle Reisenden über 11 Jahre, die mit dem Flugzeug oder auf dem Seeweg reisen die Insel KorsikaZwischen dem 19. Dezember 2020 und dem 8. Januar 2021 muss ein negativer TR-PCR-Test oder ein Antigentest vorgelegt werden, der 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wird, mit Ausnahme von Straßenträgern. Die Passagiere müssen dem Beförderer außerdem eine Selbsterklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie den erforderlichen Test durchgeführt haben, keine Symptome einer SARS-CoV-2-Virusinfektion aufweisen, nicht mit Covid 19 bestätigt sind und dies nicht tun ist bekannt, dass er innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt Kontakt mit einer Person hatte, die mit dieser Krankheit bestätigt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter die offizielle Website für Korsika!

In Bezug auf die Beziehungen zwischen Rumänien und Frankreich erinnern wir Sie daran Frankreich wurde von der gelben Liste gestrichen ab dem 5. Dezember. Daher unterliegen Personen, die von Frankreich nach Rumänien reisen, NICHT der Quarantäne und müssen bei ihrer Ankunft in Rumänien KEINEN negativen Covid-19-Test ablegen.

Wir erinnern Sie daran, dass es für Personen, die von Rumänien nach Frankreich reisen, KEINE Einschränkungen gibt.

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.