Update: Finnland hat alle Reisebeschränkungen für EU- und Schengen-Bürger aufgehoben. Alle Passagiere gehen durch die Sicherheitskontrolle!

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Update 21: 30: Ab dem 1. Februar 2022 gibt es keine Einreisebeschränkungen für Reisende aus der EU oder dem Schengen-Raum. Alle Passagiere (geboren 2006 oder früher), die nach Finnland reisen, müssen sich jedoch einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Gesundheitssicherheitsmaßnahmen können die Überprüfung von Zertifikaten oder COVID-19-Tests umfassen. Es sind keine COVID-19-Tests erforderlich, wenn Sie vorlegen können, informieren Sie sich www.schengenvisainfo.com/:

  • ein vollständiger Impfpass gegen COVID-19 mindestens 7 Tage vor der Einreise. Bitte konsultieren Sie das Finnische Institut für Gesundheit und Soziales für zugelassene Impfstoffe;
  • ein einziges Zertifikat, dass die Person nach Durchlaufen der COVID-19-Krankheit Heilung zeigt und eine Impfdosis erhalten hat. Es entspricht einem vollständigen Impfplan COVID-19;
  • Digitales COVID-Zertifikat der EU, das belegt, dass die Person innerhalb von 19 Monaten von COVID-6 geheilt wurde.

Erste Nachrichten laut MFA: Die Reisebeschränkungen werden für EU- und Schengen-Bürger ab dem 1. Februar 2022 aufgehoben.

Reisende, die außerhalb der EU-Mitgliedstaaten und außerhalb des Schengen-Raums nach Finnland einreisen, müssen zusätzlich zu einem gültigen Personalausweis oder Reisedokument eine der folgenden Bescheinigungen vorlegen:

  • Bescheinigung über den Abschluss des vollständigen Impfplans (eine Dosis oder 2 Dosen, je nach Art des in der EU zugelassenen Impfstoffs; bei einem 2-Dosen-Impfstoff sollte die zweite Dosis mindestens 7 Tage vor Finnland verabreicht werden);
  • Bescheinigung über den Durchgang der Krankheit in den letzten 6 Monaten;
  • Zusätzlich zu einer dieser Bescheinigungen müssen Reisende von außerhalb der EU-Mitgliedstaaten und außerhalb des Schengen-Raums auch eine Bescheinigung vorlegen, die das negative Ergebnis eines Tests auf COVID-19 bestätigt, der weniger als 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Finnisch (PCR oder in autorisierten Testzentren durchgeführte Antigentests werden akzeptiert). Die Bedingungen gelten für alle bis einschließlich 2006 Geborenen.

Von der kumulativen Vorlage der oben genannten Dokumente sind ausgenommen: Finnische Staatsbürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in Finnland, Personen, die aus wichtigen Gründen reisen (z. B. Beschäftigte im Bereich Gesundheit, Transport) oder Personen mit dringenden familiären Problemen, sowie Personen, die im Besitz einer Bescheinigung über den medizinischen Grund sind, warum sie nicht geimpft werden können.

Die oben genannten Personengruppen müssen jedoch eine der beiden Bescheinigungen über die vollständige Impfung / das Bestehen der Krankheit oder das negative Ergebnis eines Tests vorlegen.

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