Reisebedingungen in Norwegen: Obligatorische Tests auf SARS-CoV-2-Infektion

0 1.855

Update 12 März 2021: Die Einreise nach Norwegen ist ab dem 29. Januar 2021 beschränkt. Nur Personen, die:

  • norwegische Staatsbürgerschaft besitzen;
  • ihren Wohnsitz / Wohnsitz in Norwegen haben (P-Nummer);
  • arbeitet in einem Bereich, der für die norwegische Gesellschaft als kritisch angesehen wird.

Diese Maßnahme gilt bis zum 15. März 2021 (wird anschließend neu bewertet).

Update 28 Januar 2021: Mit Wirkung vom 29. Januar 2021 um 00.01 Uhr ist die Einreise nach Norwegen auf alle Personen beschränkt, die nicht die norwegische Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht in Norwegen wohnen. mit bestimmten Ausnahmen.

Die folgenden Personengruppen sind ausgeschlossen:

  • Familienangehörige von Personen mit Wohnsitz in Norwegen (Ehepartner / eingetragener Partner / Mitbewohner, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder);
  • Personen im Flughafentransit in Norwegen;
  • professionelle Beförderer von Waren und Personen;
  • Mitglieder von Marine- und Flugbesatzungen;
  • Personen, die aus bestimmten Gründen nach Norwegen ziehen (z. B. zur Betreuung minderjähriger Kinder, zur Betreuung bestimmter Kategorien schutzbedürftiger Personen oder aus anderen Gründen der Sozialhilfe);
  • Menschen, die in sozialen Bereichen arbeiten, gelten als kritisch;
  • medizinisches Personal aus Schweden und Finnland, das im norwegischen Gesundheits- und Pflegedienst arbeitet.
  • in Norwegen lebende Personen (einschließlich Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen, die in Norwegen ansässig sind und dem Außenministerium benachrichtigt wurden, einschließlich Familienangehöriger sowie doppelt akkreditierte Diplomaten und diplomatische Kuriere);
  • Journalisten und andere Mitarbeiter auf einer Mission bei einer ausländischen Medieninstitution.

Personen, die vor Inkrafttreten der Maßnahmen eine Reise nach Norwegen angetreten haben, wird der Zugang zu norwegischem Gebiet gewährt.

Die folgenden Personengruppen können Norwegen nicht mehr betreten:

  • Personen mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Staaten und Staatsangehörige des EWR mit Wohnsitz in Drittländern (sofern sie nicht in die ausgenommenen Kategorien fallen, für die der Zugang zu Norwegen gestattet ist);
  • Familienangehörige von EWR-Staatsangehörigen und Ausländern, die keine nahen Verwandten von EWR-Staatsangehörigen und EWR-Staatsangehörigen oder Ausländern sind (Großeltern, ältere Kinder, Eltern älterer Kinder und verheiratete Partner);
  • Ausländer aus Nicht-EWR-Ländern, die zu Arbeits- oder Studienzwecken eine Aufenthaltserlaubnis in Norwegen besitzen, einschließlich Saisonarbeiter und Studenten;
  • Ausländer, die im Bereich der Kinematographie (Film- oder Serienproduktion) in Norwegen arbeiten oder in Norwegen forschen und für einen Arbeitsvertrag keine Aufenthaltserlaubnis in Norwegen benötigen.

Erste Nachrichten 26. Januar 2021: Ab dem 16. März 2020 wurden im Rahmen der COVID-19-Pandemie umfangreiche Kontrollen an den Landgrenzen eingeführt, und diese Maßnahme wurde bis zum 1. Juni 2021 verlängert.

Obligatorische Tests auf SARS-CoV-2-Infektion

Die norwegischen Behörden haben strengere Regeln für Tests und Quarantäne bei ihrer Ankunft in Norwegen angekündigt. Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 25.01.2021 um 00:01 Uhr.

Daher muss der negative Test für eine SARS-CoV-2-Infektion, der bei der Einreise in norwegisches Gebiet vorgelegt werden soll, mit einem Maximum von durchgeführt werden 24 Stunden vor der Abreise (zuvor durchgeführte Tests mit maximal 72 Stunden vor der Abreise nach Norwegen).

Molekulare PCR-Tests oder Antigen-basierte Schnelltests werden akzeptiert. Das Testergebnis muss in norwegischer, dänischer, schwedischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden. Bei Reisen mit dem Flugzeug nach Norwegen wird der Test maximal 24 Stunden vor Abflug durchgeführt. Bei einem Zwischenlandungsflug bezieht sich die Abflugzeit auf den ersten Flug der Flugroute.

Gleichzeitig bleibt die Verpflichtung bestehen, bei Ankunft in Norwegen einen weiteren Test durchzuführen.

Darüber hinaus müssen alle Personen, die aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika, Irland, dem Königreich der Niederlande, Österreich, Portugal und Brasilien anreisen oder zwischen dem 15.01.2021 und dem 25.01.2021 in diese Länder gereist sind, bei ihrer Ankunft am einen molekularen PCR-Test durchführen der norwegische Grenzübergang. Wenn das Testen eines Passagiers am Grenzübergang ein positives Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion ergibt, werden bei allen Passagieren molekulare Tests vom PCR-Typ durchgeführt.

Die Regeln für die Quarantänezeit wurden verschärft und gelten für alle Personen, die in Norwegen ankommen, unabhängig von ihrem Herkunftsland, wodurch die Anzahl der von der Quarantänemaßnahme ausgenommenen Personengruppen verringert wird.  

1. Obligatorische Prüfung auf SARS-CoV-2-Infektion (Stand 18. Januar 2021): 

Die norwegischen Behörden haben angekündigt, dass Tests obligatorisch sind für das SARS-CoV-2-Virus an Grenzübergangsstellen, wobei die Maßnahme auf alle Personen angewendet wird, die in Norwegen ankommen. Daher müssen alle Personen, die aus einer "roten" Zone anreisen, am Eingang zu Norwegen getestet werden. Der Test ist vom RT-PCR- oder Rapid-Antigen-Typ und wird kostenlos durchgeführt. Personen, die Tests ablehnen und Norwegen nicht freiwillig verlassen, werden mit einer Geldstrafe belegt und müssen in einem dafür vorgesehenen Hotel unter Quarantäne gestellt werden.

Die Kommunalbehörden prüfen anhand einer Umfrage, ob Personen, die in diesem Bundesstaat ankommen, auf SARS-CoV-2-Infektion getestet wurden und Personen, die nicht innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft getestet wurden, mit Geldstrafen von bis zu 20.000 bestraft werden. NOK (ca. 2.000 Euro). Ausländische Staatsbürger, die falsche Bescheinigungen über negative Tests auf SARS-CoV-2-Infektion vorlegen, werden mit einer Geldstrafe belegt und ausgewiesen.

Einige weniger wichtige Grenzpunkte wurden geschlossen. Die Liste der derzeit offenen Grenzübergangsstellen finden Sie unter: https://www.regjeringen.no/globalassets/departementene/hod/201231_aapne_grenseovergangssteder_210102.pdf

2. Vorlage eines negativen Zertifikats für eine SARS-CoV-2-Infektion, Dies muss spätestens 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen. Die zugelassene Testmethode ist der PCR- oder Antigen-Molekularassay. Das Dokument muss in norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache verfasst sein.

Personen, die einen solchen Test nicht ablegen können, kann die Einreise in norwegisches Hoheitsgebiet verweigert werden.

Diese Bestimmung gilt nicht für: norwegische Staatsbürger; Personen mit Wohnsitz in Norwegen; Personen auf der Durchreise; Ausländer, die regelmäßig aus Schweden oder Finnland nach Norwegen kommen, um Profit zu machen oder zu studieren; Personen, die Güter befördern, Luftfahrtpersonal und Seeleute, Inhaber eines Dokuments, das ihre Qualität bescheinigt; offizielle Gäste.

3. Registrierung im elektronischen Reiseregister (obligatorisch für norwegische und ausländische Staatsangehörige), indem Sie ein Formular ausfüllen, das gedruckt und dann der Polizei am Grenzübergang vorgelegt wird (das Formular kann sowohl in rumänischer als auch in norwegischer, englischer, russischer, polnischer und litauischer Sprache ausgefüllt werden) die folgende Website: https://reg.entrynorway.no). Die angeforderten Informationen müssen den obligatorischen Quarantänevorschriften für Personen entsprechen, die nach Norwegen einreisen. Die übertragenen Daten werden für einen Zeitraum von 20 Tagen archiviert und anschließend gelöscht.

Einzelheiten zur Eintragung in das elektronische Reiseregister können unter der Telefonnummer +47 33 41 28 70 angefordert werden.

QUARANTINENEINGANG NACH NORWEGEN:

Rumänien steht derzeit auf der Liste der europäischen Länder, für die die Quarantäne zu Hause für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Ankunft in Norwegen vorgeschrieben ist. mit Andorra, Österreich, Bulgarien, Belgien, der Tschechischen Republik, Zypern, Kroatien, Dänemark (ohne Grönland), der Schweiz, Estland, Finnland (ohne Itä-Savo, Zentral- / Südostrobothnien, Etelä-Savo ,, Lappi, Pohjois-Savo, Satakunta), Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malta, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Monaco, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, San Marino, Slowakei, Slowenien , Schweden, Ungarn, Vatikan.

Diese Liste wird vom norwegischen Institut für öffentliche Gesundheit erstellt und ständig überprüft. Die Liste kann auf der folgenden Website eingesehen werden: https://www.fhi.no/nettpub/coronavirus/fakta/reiserad-knyttet-til-nytt-koronavirus-coronavirus/?term=&h=1

Die Quarantänemaßnahme kann nach dem 7. Tag abgeschlossen werden, wenn die dieser Maßnahme unterworfene Person zwei negative Tests für eine SARS-CoV-2-Infektion vorlegt. Der erste Test muss in den ersten 2 Tagen nach dem Eintritt und der zweite am 3. Tag durchgeführt werden (der zweite Test muss RT-PCR sein). Die Prüfung ist freiwillig, und ohne diese Prüfung muss die Person 7 Tage lang unter Quarantäne bleiben.

Diese Bestimmungen gelten nicht für Personen aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, die eine Quarantänezeit von 10 Tagen und zwei Tests auf SARS-CoV-2-Infektion durchlaufen müssen.

Weitere Informationen zu MAE.ro Website!

* Die dargestellten Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels gültig. Der Artikel dient nur zu Informationszwecken, ohne eine Rechtsgrundlage für Entscheidungen zu haben. Wir empfehlen, dass Sie sich auch aus offiziellen Regierungsquellen wie der Website dokumentieren www.mae.ro. oder von den Websites der Regierungsinstitutionen der Länder, in die Sie reisen möchten!

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.