Reisebedingungen für minderjährige rumänische Staatsbürger im Schengen-Raum

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Minderjährige rumänische Staatsbürger werden wie Erwachsene keine Grenzkontrollen mehr durchführen und sich ebenfalls direkt zum Flugsteig begeben. Sie benötigen KEINE zusätzliche Genehmigung und können mit denselben Dokumenten wie zuvor im Schengen-Raum reisen.

Um das Land zu verlassen, benötigen der minderjährige rumänische Staatsbürger und die Begleitperson neben einem gültigen Reisedokument je nach Situation folgende Dokumente:

✔️ Wenn der Minderjährige nur in Begleitung eines Elternteils oder einer dritten Person reist, ist Folgendes erforderlich:
🔹Die Zustimmung des anderen Elternteils, wenn Sie nur in Begleitung eines Elternteils reisen
🔹Das Einverständnis beider Elternteile bei Reisen in Begleitung einer anderen Person als des ElternteilsD
🔹Nur das Reisedokument bei Umzug nach Hause/Wohnort und Nachweis darüber
🔹Nur die Einwilligung eines Elternteils bei Studien-/Wettbewerbs-/medizinischer Behandlung und Nachweis des angegebenen Reisezwecks.

✔️ Wenn der Minderjährige über 16 Jahre alt ist und ohne Begleitung reist, benötigt er:
🔹Einverständnis beider Elternteile
🔹Nur Reisedokument, wenn es den Wohnsitz/Wohnsitz in dem Land nachweist, in das Sie reisen.

Um zu überprüfen, ob minderjährige rumänische Staatsbürger und deren Begleitpersonen im Besitz der genannten Dokumente sind, kann die Grenzpolizei Stichproben auf dem Flughafengelände durchführen. Sollte sich herausstellen, dass sie sich nicht in ihrem Besitz befinden, wird ihnen die Ausreise nicht gestattet.

Für Reisen in Nicht-Schengen-Staaten, sowohl für rumänische Erwachsene als auch für Minderjährige, bleiben die Reisebedingungen unverändert und die Dokumente werden an den Kontrollfiltern der Grenzpolizei überprüft.

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