Rumänien ist dem Schengen-Raum mit Luft- und Seegrenzen beigetreten. Was bedeutet das für die Passagiere?

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Ab dem 31. März 2024 ist Rumänien dem Schengen-Raum mit Luft- und Seegrenzen beigetreten. Dies bedeutet, dass Passagiere auf Flügen von/nach Rumänien, deren Ziel- oder Abflugort Flughäfen im Schengen-Raum sind, die Kontrollpunkte nicht mehr passieren. Bei der Abreise erfolgt lediglich eine Sicherheitskontrolle der Personen und des Gepäcks.

Die Grenzpolizei wird jedoch weiterhin auf dem Flughafengelände präsent sein und pünktliche und unangekündigte Polizeieinsätze zur Überprüfung der Identität und des rechtlichen Status von Personen, aber auch zur Verhinderung und Bekämpfung möglicher illegaler Handlungen durchführen.

Polizeiliche Maßnahmen werden auf der Grundlage einer Risikoanalyse oder eines begründeten Verdachts durchgeführt. In einem solchen Fall, Der Polizeibeamte kann Maßnahmen ergreifen, um die Identität der Person festzustellen und die operativen Datenbanken zu überprüfen. Unsere Kollegen sind mit mobilen Kontrollgeräten ausgestattet, auf denen die EDAC-Anwendung installiert ist, mit der sie diese Kontrollen durchführen.

Erhärtet sich der Verdacht nicht, kann die Person ihre Reise fortsetzen. Im Falle einer Bestätigung wird die Reise der Person unterbrochen und es werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Schengen-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien , Spanien, Schweden und die Schweiz.

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