Bedingungen für die Einreise nach Frankreich: Obligatorische Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests

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Der Ausnahmezustand wurde zum 17. Oktober 2020 in ganz Frankreich wiederhergestellt und bis zum 1. Juni 2021 verlängert.

1. Personen aus dem Europäischen Raum (Europäische Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikan und Schweiz):

Die französischen Behörden empfehlen, alle nicht wesentlichen Reisen von den europäischen Weltraumstaaten nach Frankreich sowie von diesem Staat in den europäischen Weltraum zu vermeiden.

Zum 31. Januar 2021 um 00:00 Uhr müssen alle Personen über 11 Jahre, die aus europäischen Ländern nach Frankreich kommen, dem Transportunternehmen und den Grenzkontrollbehörden einen PCR-Molekulartest mit negativem Ergebnis für SARS-CoV- vorlegen. 2 Virusinfektion, bis zu 72 Stunden vor Reiseantritt.

Die Maßnahme gilt für alle Arten von Reisen: Luft, Meer, Straße und Schiene.

Von dieser Maßnahme ausgenommen sind Spediteure, Grenzgänger und Bewohner von Grenzgebieten im Umkreis von 30 Kilometern um ihre Wohnung (https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/informations-pr…).

Gleichzeitig müssen alle Fahrgäste dem Transportunternehmen und den Grenzkontrollbehörden eine nach Alterskategorien differenzierte Erklärung zu ihrer eigenen Verantwortung vorlegen.

Personen über 11 Jahren müssen daher eine Erklärung abgeben, dass sie keine Symptome einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus haben und nicht wissen, dass sie 19 Tage lang Kontakt mit einer mit COVID-14 bestätigten Person hatten vor Reiseantritt und erklärt sich damit einverstanden, dass bei Ankunft in Frankreich ein möglicher Test auf Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchgeführt wird

Diese Maßnahmen gelten auch für Personen auf der Durchreise.

Französische Behörden empfiehlt dringend Personen, die aus einem europäischen Raumstaat nach Frankreich kommen, um sich 7 Tage nach ihrer Ankunft zu isolieren und am Ende dieses Zeitraums einen zweiten PCR-Test für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion durchzuführen.

2. Personen, die von außerhalb des Europäischen Raums anreisen (ausgenommen Großbritannien und Nordirland, Australien, die Republik Korea, Israel, Japan, Neuseeland und Singapur)e):

Jede Einreise nach Frankreich und Ausreise aus dem französischen Hoheitsgebiet in und aus einem Staat außerhalb des Europäischen Raums ist ab dem 31. Januar 2021 untersagt, mit Ausnahme von Reisen aus einem absolut notwendigen Grund, persönlichen / familiären, medizinischen oder beruflichen Notfällen, die nicht verschoben werden können.

Ab dem 15. März dieses Jahres um 00:00 Uhr gibt es für Personen, die nach / von Großbritannien und Nordirland, Australien, der Republik Korea, Israel, Japan, Neuseeland und Singapur reisen, keine Rechtfertigung aus dem absoluten Grund erforderlich. notwendig, um zu reisen.

Ab dem 18. Januar 2021 gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 2021-31 vom 15. Januar 2021 müssen Personen im Alter von mindestens 11 Jahren, die aus einem absolut notwendigen Grund aus einem Staat außerhalb des Europäischen Weltraums nach Frankreich einreisen dürfen, einen molekularen PCR-Test mit einem negativen Ergebnis für eine Infektion mit SARS- vorlegen. CoV-2-Virus, maximal 72 Stunden vor dem Flugdatum durchgeführt.

Ausgenommene Situationen (absolut notwendige Gründe) sind in der auf der Website des französischen Innenministeriums verfügbaren Reisebescheinigung aufgeführt: https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage.

Personen, die aus einem absolut notwendigen Grund nach Frankreich reisen müssen und aus Ländern kommen, in denen der PCR-Test vor der Abreise nicht durchgeführt werden kann, müssen vor der Abreise eine Genehmigung bei der französischen Botschaft / dem französischen Konsulat in diesem Staat beantragen (wesentlicher / absolut notwendiger Grund von Die Reise muss durch Vorlage von Belegen bestätigt werden und wird bei Ankunft in Frankreich abgelegt. Gleichzeitig werden die betreffenden Personen für einen Zeitraum von 7 Tagen in einem von den französischen Behörden eingerichteten Hotel unter Quarantäne gestellt. Die Liste kann eingesehen werden unter: https://www.diplomatie.gouv.fr/IMG/pdf/liste_des_hotels_cle48796e-1.pdf

Die durch die Quarantänemaßnahme entstehenden Kosten werden von den betroffenen Personen getragen.

Alle Passagiere müssen außerdem an Bord eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie keine spezifischen Symptome von COVID-19 haben, in den letzten 19 Tagen vor Abflug keinen Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-14 hatten und sich verpflichten, für einen Zeitraum von 7 Tage nach Ankunft in Frankreich und am Ende dieses Zeitraums einen zweiten PCR-Test durchführen.

Grenze zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland:

Frankreich hat spezielle Maßnahmen für Personen getroffen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland anreisen. Ab dem 15. März 2021 ist die Einreise nach / aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ohne Angabe des unbedingt erforderlichen Grundes für die Reise gestattet. 

Menschen, die nach Frankreich ziehen muss einen negativen PCR-Test für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wird (für Personen über 11 Jahre), sowie eine Selbstdeklaration COVID-19-spezifischer Symptome, akzeptieren Sie einen Test für SARS-CoV-2-Infektion bei Einreise nach Frankreich und freiwillige Selbstisolierung für einen Zeitraum von 7 Tagen sowie ein zweiter PCR-Test am Ende der Selbstisolierungsperiode.

Achtung! Rumänische Staatsbürger, die Frankreich in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland überführen, müssen einen molekularen PCR-Test mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-VOC-2-Virusinfektion vorlegen, der spätestens 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Großbritannien und Nordirland durchgeführt wird Die Prüfung ist unabhängig vom verwendeten Transportmittel obligatorisch.

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