Die Schweiz erkennt keine digitalen COVID-19-Zertifikate mehr an, die von Drittstaaten ausgestellt wurden, einschließlich derjenigen, die vom NHS UK ausgestellt wurden

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Die Schweizer Behörden haben angekündigt, dass die Schweiz keine COVID-19-Impfbescheinigungen mehr anerkennt, die von Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums ausgestellt wurden, einschließlich derjenigen, die von der NHS-Anwendung COVID-19 im Vereinigten Königreich ausgestellt wurden.

Daher müssen alle, die in die Schweiz einreisen möchten, ein Schweizer COVID-19-Zertifikat beantragen, da ab nächster Woche keine Impfbescheinigungen mehr akzeptiert werden, wenn sie nicht umgewandelt wurden, SchengenVisaInfo.com.

Die elektronische Lösung zur Umrechnung von im Ausland ausgestellten Impfausweisen ist seit dem 19. Oktober in Betrieb. Laut offizieller Reisewebsite der Schweiz Schweiz Tourismus, Reisende aus dem Vereinigten Königreich sowie alle diejenigen, die nicht im Besitz des digitalen EU-COVID-19-Zertifikats sind, haben Anspruch auf das Schweizer COVID-Zertifikat, sofern sie nachweisen, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden die von der EMA zugelassenen Impfstoffe.

Der Bundesrat hat auch vorgeschlagen, den Zugang zu denjenigen zu ermöglichen, die mit Sinopharm oder Sinovac geimpft wurden. Eine diesbezügliche Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen.

"Um den Tourismussektor und die Wirtschaft zu unterstützen, wird vorgeschlagen, dass alle Touristen, die im Ausland mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, auch Zugang zum Schweizer Zertifikat haben. Dies ist derzeit bei den Impfstoffen Sinovac und Sinopharm der Fall.“ , wird in der Erklärung des Rates erwähnt.

Zu beachten ist, dass für die Umwandlung des Zertifikats eine Gebühr von CHF 30.– (EUR 28.–) zu entrichten ist, die dann direkt in das Gesuch übernommen werden kann. Bewerber aus Drittstaaten müssen neben der Erfüllung der Impfpflicht auch Angaben zu ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus machen, einschließlich einer Kopie des Reisepasses und eines Personalausweises.

Darüber hinaus sollte jeder Antragsteller im Antragsformular seine Impfung bestätigen, einschließlich detaillierter Beschreibungen wie Name des Impfstoffs, Anzahl der erhaltenen Dosen, Datum der letzten Impfung, Institution, die die Impfung durchgeführt hat, und Anhang des bestehenden Zertifikats.

Außerdem müssen die Antragsteller einen Grund für ihren Besuch, die Dauer, den Wohnort und andere Einreisenachweise, wie z. B. ein Flugticket, angeben.

Alle diese Informationen sollten in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache übermittelt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können Bewerberinnen und Bewerber innerhalb von fünf Tagen das Schweizer COVID-19-Zertifikat erhalten. Die Behörden haben jedoch vorgeschlagen, dass jeder das Dokument mindestens zwei Wochen vor der Reise in die Schweiz anfordern sollte.

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