Deutschland hat Rumänien auf die Rote Liste gesetzt. Quarantäne 10 Tage für Ungeimpfte!

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Die deutschen Behörden haben die Bedingungen für die Einreise nach Deutschland im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ab dem 3. Oktober um 00:00 Uhr überarbeitet. Nach den neuen Regelungen werden Rumänen, die bei der Einreise nach Deutschland nur das Dokument mit einem negativen COVID-Ergebnis vorlegen, für einen Zeitraum von 10 Tagen unter Quarantäne gestellt.

Somit wurde Rumänien in die Liste der Gebiete mit hohem epidemiologischem Risiko aufgenommen und Personen, die aus Rumänien einreisen, können unter folgenden Bedingungen nach Deutschland einreisen:

1. Vorlage eines der folgenden 3 Dokumente:

  • Dokument, das das negative Testergebnis auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. PCR-Tests (durchgeführt mit maximal 72 Stunden vor Ankunft) und Antigen-Tests (durchgeführt mit maximal 48 Stunden vor Ankunft) werden akzeptiert. Kinder bis 12 Jahre sind von Tests auf eine SARS-CoV-2-Infektion ausgenommen;
  • Dokument, das bestätigt, dass der vollständige Impfplan gegen COVID-19 mit einem der von der EU zugelassenen Impfstoffe durchgeführt wurde, sofern seit der Auffrischimpfung oder Einzeldosis (für den Einzeldosisimpfstoff) mindestens 14 Tage vergangen sind. Die Vorlage des grünen Zertifikats ist nicht zwingend erforderlich;
  • Dokument, das die Krankheit (Infektion mit dem SARS-VOC-2-Virus) bestätigt. Sie muss von einem medizinischen Labor innerhalb eines Zeitraums von mindestens 28 Tagen und höchstens 6 Monaten vor der Einreise in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt worden sein. Die kumulative Vorlage des Dokuments, das den Übergang zur Krankheit bescheinigt, zusammen mit dem Dokument, das die Impfung mit mindestens einer Dosis eines auf EU-Ebene zugelassenen Impfstoffs bescheinigt, ist ebenfalls zulässig.
  • Die oben genannten Unterlagen müssen in einer der Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch verfasst sein und können in physischer oder elektronischer Form eingereicht werden.

2. Anmeldung vor Reiseantritt über die Plattform https://einreiseanmeldung.de. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Reise auf rumänischem Hoheitsgebiet aufgehalten haben.

In Ausnahmefällen, in denen eine Online-Registrierung über das Portal nicht möglich ist, müssen die Passagiere die Registrierung in Papierform durchführen.

Personen, die bei der Einreise nur den Nachweis einer negativen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorlegen, werden für die Dauer von 10 Tagen unter Quarantäne gestellt und haben die Verpflichtung, sich sofort nach der Einreise direkt nach Hause zu begeben.

Die Quarantäne-Maßnahme kann nach einer Frist von mindestens 5 Tagen vorzeitig beendet werden, wenn sich die betroffene Person einem erneuten Test auf eine SARS-CoV-2-Virus-Infektion mit negativem Ergebnis unterzogen hat.

Kinder bis 12 Jahre müssen 5 Tage nach Einreise nach Deutschland in Quarantäne bleiben.

Bei Personen, die ein Dokument über den Abschluss des vollständigen Impfplans gegen COVID-19 oder ein Dokument über den Krankheitsdurchgang besitzen und es aus irgendeinem Grund nicht auf dieser Plattform registrieren oder bei der Einreise vorlegen können , sind zur Quarantäne verpflichtet.

Die Quarantäne kann unterbrochen werden, wenn die betroffene Person über die Plattform übermittelt https://einreiseanmeldung.de, das Dokument, das die Impfung oder das Bestehen der Krankheit bestätigt.

Von der Maßnahme der vorherigen Anmeldung auf der Plattform https://einreiseanmeldung.de und der Maßnahme der Quarantänepflicht sind im Wesentlichen folgende Personengruppen ausgenommen:

  • Personen auf der Durchreise;
  • Transportarbeiter;
  • Mitglieder offizieller Delegationen;
  • Personen, die zur Behandlung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in die Bundesrepublik Deutschland reisen;
  • Personen, die weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Gebiet mit Viren verbracht haben (www.rki.de - Risikogebiete) oder im Rahmen des Grenzverkehrsregimes für weniger als 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sowie Grenzgänger usw .;
  • Personen, die für einen Aufenthalt von weniger als 72 Stunden reisen, um Verwandte ersten Grades zu besuchen.
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