Änderungen am PLF-Formular: Das PLF-Formular kann bis zu 72 Stunden vor der Einreise nach Rumänien ausgefüllt werden!

0 2.530

Am Donnerstag kündigte die Regierung neue Änderungen beim Ausfüllen des digitalen Formulars für die Einreise nach Rumänien an. So können Reisende das Formular maximal 72 Stunden vor der Einreise in das Land ausfüllen, verglichen mit bisher 24 Stunden, und die Mindestschwelle der Geldbuße wurde von 2.000 auf 500 Lei gesenkt, wie am Donnerstag in einer Konferenzpresse bekannt gegeben wurde Freilassung, Staatssekretär im Gesundheitsministerium Andrei Baciu. Gleichzeitig wurden einige Kategorien von Personen eingeführt, die von der Absolvierung des PLF befreit sind.

Die Änderungen wurden durch eine Dringlichkeitsverordnung genehmigt, die auf der Regierungssitzung am Donnerstag angenommen wurde.

Somit die Frist zum Ausfüllen des PLF wurde verlängert, von 24 Stunden vor der Einreise in das Land bis 72 Stunden vor der Einreise in das Land. Das Formular kann auch 24 Stunden nach der Einreise ausgefüllt werden.

"Wenn wir bisher 24 Stunden Zeit hatten, um dieses Formular auszufüllen, haben wir diese Frist auf 72 Stunden verlängert, bevor wir das Formular verwenden. Hinzu kommen die 24 Stunden nach dem Übergang, in denen dieses Formular vorgelegt werden kann. Das Ausfüllen dieses Formulars gilt als vollständig, wenn die Daten korrekt sind, denn wenn wir fehlerhafte oder unvollständige Daten eingeben, heißt das nicht, dass wir sie ausgefüllt haben ", sagte der Staatssekretär des Gesundheitsministeriums.

auch Auch die Höhe der Bußgelder wurde reduziertbzw. die Mindestschwelle von 2.000 auf 500 Lei gesenkt. Laut Andrei Baciu erhalten die Personen, die die Geldbuße vor Gericht angefochten haben, eine Geldstrafe von 500 Lei, wenn sie endgültig bestraft werden.

Gleichzeitig stellt die GEO auch her Personengruppen, die von der Absolvierung des PLF befreit sind:

a) Luftfahrzeugführer und ihr Führungspersonal sowie Lokomotivführer und Eisenbahnpersonal;

b) Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtlast von mehr als 2,4 Tonnen für die Güterbeförderung sowie Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes, die
bietet Transport für Personen;

c) Personal der See- und Binnenschifffahrt sowie Personal der Seeplattformen;

d) das an Bord der Schiffe eingeschiffte Navigationspersonal, Hubschrauber und das Personal, das die Seeplattformen bedient, die sich in der ausschließlichen Wirtschaftszone Rumäniens befinden und sich nicht auf dem Territorium eines anderen Staates bewegen;

e) die Polizeibeamten, die an Missionen teilnehmen, um die international verfolgten und überstellten Personen unter Eskorte nach Rumänien zu bringen, um die Vollstreckung der Freiheitsstrafe gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 302/2004, neu veröffentlicht, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen;

f) das Personal, das an der Durchführung der Krankentransporte des medizinischen Dienstes zu und von den Gesundheitseinheiten außerhalb des rumänischen Hoheitsgebiets beteiligt ist.

g) Personen, die mindestens einmal in 24 Stunden die Staatsgrenze überschreiten, um zur Arbeit zu fahren.

VORSICHTIG!!! Diese Maßnahmen gelten ab dem 7. Februar 2022.

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.