Neue Reisebedingungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein: Testpflicht!

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Im Zusammenhang mit dem Auftreten der von der WHO als besorgniserregend eingestuften neuen Variante des SARS-CoV-2-Virus ab dem 4. Dezember 2021 werden die Bedingungen für die Einreise in die Schweizerische Eidgenossenschaft wie folgt geändert:

  • Alle Personen, die in die Schweiz einreisen möchten, unabhängig vom Ankunftsland oder dem verwendeten Transportmittel, müssen das negative Ergebnis eines PCR-Tests, der spätestens 72 Stunden im Voraus durchgeführt wurde, vorlegen.
  • Zudem müssen alle in die Schweiz einreisenden Personen innerhalb von vier bis sieben Tagen nach der Einreise auf eigene Kosten getestet werden. Das Ergebnis des zweiten Tests, PCR oder Schnellantigen, muss dem kantonalen Gesundheitsamt übermittelt werden.

Diese Regelungen gelten auch für Personen, die geimpft und von der Krankheit genesen sind. Ausgenommen sind Personen bis 16 Jahre und Grenzgänger.

Alle Personen, die in das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft einreisen möchten, müssen zudem vor Reiseantritt ihre Kontaktdaten registrieren. Anmeldeformular und am Grenzübergang in elektronischer Form oder in Papierform vorlegen.

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