Rumänen können aufgrund eines negativen PCR-/Antigentests oder Impfpasses auf die Kanarischen Inseln reisen

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Ab dem 21. Juni Spanien verlangt bei der Einreise auf dem Luftweg keine PCR-Tests mehr. Ab dem 21. Juni 2021 müssen Bürger, die aus Rumänien auf dem Luftweg nach Spanien einreisen, bei der Einreise nach Spanien KEINE Bescheinigung über die vollständige Impfung gegen COVID-19, einen negativen PCR- oder Antigentest oder eine Bescheinigung über die Genesung nach Covid vorlegen.

Die Verpflichtung für alle Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien reisen, vor der Reise über die Anwendung Spain Travel Health (SpTH) oder die Website ein Gesundheitsformular auszufüllen, bleibt gültig. https://www.spth.gob.es/.

Diese Maßnahmen gelten jedoch nicht für die Kanarischen Inseln. Rumänische Staatsbürger, die die Kanarischen Inseln (Teneriffa / Grand Canaria / Fuerteventura) als Urlaubsziel wählen, müssen bei der Ankunft im Hotel einen PCR-Test oder einen Antigentest vorlegen, der spätestens 72 Stunden vor der Unterkunft durchgeführt wird. Der Test ist für alle Personen ab 6 Jahren obligatorisch.

Personen mit einem vollständigen Impfpass oder einem ärztlichen Attest, aus dem hervorgeht, dass sie in den letzten 19 Monaten an COVID-6 erkrankt waren, sind von der Testvorstellung ausgenommen. Weitere Details auf Spanisch finden Sie unter Website der Regionalregierung der Kanaren.

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