Die von ANPC gegen Blue Air verhängte Geldbuße in Höhe von 4 Millionen Euro wurde vom Gericht auf 100.000 Lei herabgesetzt.

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Die von ANPC verhängte Geldstrafe von 4 Millionen Euro, die Blue Air begraben hatte, wurde vom Gericht auf 100.000 Lei reduziert, also 200-mal weniger.

Die vom Beklagten geltend gemachte Ausnahme der Unzulässigkeit wird als unbegründet zurückgewiesen.

Gibt zu teils BESCHWERDE Zuwiderhandlung formuliert von der Klägerin BLUE AIR AVIATION SA im Widerspruch zur Beklagten NATIONALE BEHÖRDE FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ.

Annulliert teilweise das Protokoll zur Feststellung des Verstoßes, ANPC-Seriennr. 935562 vom 14.06.2022, sowie der Analyse- und Festsetzungsbericht Nr. 04, ausgestellt vom Beklagten am 12.07.2022. Sieht die vertragswidrige Sanktionierung der Petition mit einer Geldstrafe von 100.000 Lei vor für die in der Kunst vorgesehene Urkunde. 6 Abs. (1) lit. b), c) und d) aus Gesetz Nr. 363/2007 behielt in seiner Verantwortung, dass nach der Anwendung des günstigeren Vertragsverletzungsgesetzes die ergänzende Maßnahme der Rückerstattung des Wertes der stornierten Dienstleistungen und der damit verbundenen Entschädigungen innerhalb von maximal 10 Tagen gemäß Art. 12/1 aufgehoben wird. 1 Ind. 363 Absatz (2007) lit. a) aus Gesetz Nr. XNUMX/XNUMX, als Ergebnis der Anwendung des günstigeren Gesetzes über Verstöße, wobei die vorgeschlagene Maßnahme zur Beendigung der unlauteren Praxis als rechtmäßig und begründet angesehen wird.

Die Vollstreckung der angeordneten Sanktion gemäß Art. 32 Abs. (3) aus der Verordnung Nr. 2/2001 zur rechtlichen Regelung von Zuwiderhandlungen. Die übrigen Vertragsverletzungsbeschwerden werden als unbegründet zurückgewiesen. Mit Widerspruchsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung. Die Berufung und die Berufungsbegründung werden beim Bezirksgericht Bukarest 1 eingereicht.

Ausgesprochen durch Bereitstellung der Lösung für die Parteien durch Vermittlung der Gerichtskanzlei, heute, 25.05.2023.

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