Sie können eine Entschädigung für annullierte oder verspätete Charterflüge erhalten

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Charterflüge sind Flüge, die gelegentlich auf Anfrage kommerzieller Unternehmen wie Reisebüros stattfinden. Charterflüge sind in den meisten Fällen zu touristischen Zwecken geplant und werden im Paket mit anderen Dienstleistungen, beispielsweise einer Unterkunft, verkauft. Aber das macht sie angesichts der Fluggastrechte in Europa nicht zu etwas Besonderem als Vielflieger.

Jedes Jahr, insbesondere in der Sommersaison, werden zahlreiche Flughäfen in Rumänien durch Charterflüge mit Urlaubszielen in Europa, Afrika, Asien oder dem Nahen Osten verbunden. Wie bei Vielfliegern haben Sie bei annullierten, verspäteten oder überbuchten Charterflügen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 EURO gem EG-Verordnung Nr. 261/2004.

Zum Beispiel, wenn Sie einen Charterflug mit geplant hatten Animationen, FlyLili, TAROM oder einer anderen Fluggesellschaft und es am Zielort zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden kam oder aufgrund der Fluggesellschaft annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 EURO.

Die Rechte der Fluggäste

Wenn Sie weiterfliegen EU-Gebiet oder von der EU zu anderen Zielen außerhalb der EU (unabhängig davon, ob der Flug von durchgeführt wird oder nicht) ein Unternehmen innerhalb oder außerhalb der EU), Sie haben außerdem Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 €. Diese Kompensationen richten sich nach der Entfernung:

- 250 Euro für Streckenflüge unter 1500 km - Regional- und Inlandsflüge
- 400-Euro für Flüge zwischen 1500-3500 km
- 600-Euro für Flüge über Entfernungen von mehr als 3500 km (mit einer minimalen Verspätung von 4 Stunden)
- 300-Euro für Flüge über Entfernungen von mehr als 3500 km (Verspätung zwischen 3- und 4-Stunden)

Diese Rechte wurden von der EU festgelegt faci fac part din die Rechte der Fluggäste (Lesen). Wir sprechen hier also nicht über Territorialgesetze oder Gesetze der Fluggesellschaften, sondern über Richtlinien der Europäischen Union. Diese Gesetze gelten auch für Flüge von / nach Rumänien, unabhängig davon, ob es sich um Linien- oder Charterflüge handelt.

So können Sie eine Entschädigung beantragen

Beantragen Sie mit dem Reisegutschein eine Entschädigung per E-Mail oder über spezielle elektronische Formulare wie folgt:

  • Bei dem Reisebüro des Reiseveranstalters, bei dem Sie das Charterpaket gekauft haben, fragen Sie nach den Rechten;
  • Bei der Fluggesellschaft;
  • An den Aussteller der Reiseversicherung, wenn Sie sich für eine vollständige Reiseversicherung (auch für annullierte Flüge, Gepäck usw.) entschieden haben;
  • An ein auf Fluggastrechte spezialisiertes Unternehmen, wie z.B AirAdvisor, wenn Sie sich nicht mit dem Reisebüro, der Fluggesellschaft oder anderen Kanälen herumschlagen möchten.

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