Die Tschechische Republik gibt neue Regeln für die Aufnahme in den COVID-19-Fonds bekannt

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Das tschechische Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass ab heute, dem 7. Dezember, Personen, die mit dem individuellen Landverkehr in der Tschechischen Republik ankommen, kein Einreiseformular mehr ausfüllen müssen.

„Das Ministerium reagiert auf die Entscheidung des Gerichts und ändert die Bedingungen für das Ausfüllen des Ankunftsformulars ab dem 7. Dezember. Von Personen, die in das Gebiet der Tschechischen Republik einreisen und zu jeder Zeit nur mit dem individuellen Landverkehr reisen, wird sie nicht mehr benötigt. Bei der Omicron-Variante ist bei der Einreise nach Tschechien auf dem Luftweg weiterhin ein Einreiseformular, auch aus grünen Ländern, erforderlich.“ es wird im Kommuniqué des Ministeriums gezeigt.

Darüber hinaus betreffen die von den tschechischen Behörden vorgenommenen Änderungen auch Ausnahmen, die für Nicht-EU-Bürger gelten. Nach den neuen Vorschriften müssen Drittstaatsangehörige, die aus zwingenden Gründen in die Tschechische Republik einreisen müssen, einen gültigen Reisenachweis durch Vorlage eines von der zentralen Staatsverwaltung ausgestellten Dokuments erbringen.

Abgesehen von den oben genannten Änderungen erklärten die tschechischen Behörden, dass auch Nicht-EU-Reisende unter 12 Jahren auf der Ausnahmeliste stehen, sofern sie mit ihrem Erziehungsberechtigten oder einer anderen Begleitperson im Besitz eines Impfausweises reisen oder sich gemeldet haben. Das bedeutet, dass nicht alle Kinder unter 12 Jahren das Anmeldeformular ausfüllen müssen.

Schließlich wurde mit derselben Aktualisierung bekannt, dass die Tschechische Republik jetzt Impfbescheinigungen für Reisende aus Drittstaaten anerkennt. Zu beachten ist jedoch, dass aus einem Impfausweis hervorgehen muss, dass der Inhaber mit einem der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassenen Impfstoffe vollständig gegen COVID-19 geimpft wurde, um als gültig zu gelten.

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