Österreich reduziert die Gültigkeit des Impfausweises von 12 Monaten auf 9 Monate, ab 6. Dezember 2021

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Die österreichischen Behörden haben angekündigt, dass ab dem 6. Dezember Impfbescheinigungen, die belegen, dass der Inhaber eine Dosis des Impfstoffs erhalten hat, nur noch 9 Monate gültig sind. Bisher hatten Impfausweise eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

Nach den in Kürze in Kraft tretenden neuen Vorschriften werden Impfgenehmigungen jedoch nur dann akzeptiert, wenn sie darauf hinweisen, dass seit der zweiten Impfdosis nicht mehr als neun Monate vergangen sind.

"Zwei-Dosen-Impfungen sind erst nach der zweiten Impfung seit dem 6. Dezember neun Monate gültig." zeigt die Stellungnahme des offiziellen Reiseportals Österreichs.

Österreich erkennt derzeit als gültigen Impfnachweis alle Impfzeugnisse an, aus denen hervorgeht, dass der Inhaber den Impfprozess mit einem der vier von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffe abgeschlossen hat.

Darüber hinaus werden auch andere Impfstoffe, die Teil der Notfallanwendungsliste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind, als gültiger Immunitätsnachweis für Reisen akzeptiert.

Die vollständige Liste der in Österreich akzeptierten Impfstoffe lautet wie folgt:

  • AstraZeneca
  • modern
  • Pfizer / BioNTech
  • Johnson & Johnson
  • Covischild
  • Sinovak
  • Sinopharm

Mit Ausnahme von Johnson & Johnson werden auch Kombinationen von zwei verschiedenen EMA-zugelassenen Impfstoffen akzeptiert.

Was den Johnson & Johnson-Impfstoff angeht, haben die österreichischen Behörden eine wichtige Ankündigung gemacht. Die österreichischen Behörden haben bekannt gegeben, dass die Einzeldosis-Impfung mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff nach dem 3. Januar 2022 nicht mehr anerkannt wird.

"Eine einzige Johnson & Johnson-Impfung wird nur bis zum 3. Januar 2022 anerkannt. Nach diesem Datum ist ein Rückruf erforderlich." , betonten die Behörden.

In Übereinstimmung mit "Regel 2 G“, die am 8. November in Kraft getreten ist, müssen nun alle Personen, auch Reisende, einen gültigen Genesungs- oder Impfnachweis vorlegen, um Zugang zu mehreren Binnengebieten Österreichs, wie unter anderem Bars, Restaurants und Museen zu erhalten .

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