Neue Beschränkungen in Rumänien genehmigt: Nachtquarantäne in Gebieten mit einer Infektionsrate über 6/1000. Ausgenommen sind Geimpfte!

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An diesem Tag verabschiedete die Regierung die Entscheidung mit den von der CNSU beschlossenen neuen Beschränkungen. Unter den neuen Änderungen: die Nachtquarantäne wird an Wochenenden in Orten mit einer Infektionsrate von mehr als 6 Promille eingeführt; außer für Personen, die gegen COVID geimpft sind; die Geschäfte werden freitags, samstags und sonntags ab 18.00 Uhr nur in Gebieten mit einer Inzidenz über 6/1000 geschlossen.

Das grüne COVID-Zertifikat bleibt in Gebieten mit einer Infektionsrate von über 3 Promille in Kraft, und für Kinder wird es ab 12 Jahren obligatorisch und nicht wie bisher ab 6 Jahren.

Die wichtigsten Änderungen, die die Behörden am Donnerstag beschlossen haben:

  • Einführung einer neuen Ausnahme vom Obdachlosenverbot in Orten, in denen die kumulative Inzidenz nach 14 Tagen die Schwelle von 6/1000 Einwohnern überschreitet, für geimpfte Personen, die die Erfüllung dieser Bedingung anhand des Impfausweises oder des digitalen Zertifikats der Europäischen Union am COVID-19.
  • Anhebung des Alters, bis zu dem Kinder von der Pflicht zur Vorlage des negativen Ergebnisses eines RT-PCR-Tests auf SARS-CoV-2-Virusinfektion, nicht älter als 72 Stunden, oder des zertifiziert negativen Ergebnisses eines Antigen-Schnelltests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2-Virus, nicht älter als 48 Stunden, erforderlich für die Teilnahme an Aktivitäten, bei denen der Zugang unter dieser Bedingung erlaubt ist, von 6 bis 12 Jahren.
  • Anhebung der kumulativen Inzidenzschwelle auf 14 Tage, ab der das Personenfreizügigkeitsverbot gilt, freitags, samstags und sonntags von derzeit 4 / 1.000 Einwohner auf 6 / 1.000 Einwohner.
  • Erhöhung der kumulativen Inzidenzschwelle auf 14 Tage, ab der die Maßnahme zur Begrenzung der Arbeitszeit mit der Öffentlichkeit auf das Zeitintervall 5: 00-18: 00 angewendet wird, für Wirtschaftsbeteiligte, die Handelstätigkeiten / Dienstleistungen in geschlossenen Räumen ausüben und / oder offen, öffentlich und / oder privat, von derzeit 4 / 1.000 Einwohner bis 6 / 1.000 Einwohner.
  • Abgrenzung der Bereiche für die Ausgabe von Speisen oder alkoholischen und alkoholfreien Getränken auf der Ebene von Einkaufszentren, in denen mehrere Wirtschaftsbeteiligte tätig sind, so dass ein kontrollierter Zugang nur für getestete, geimpfte und kranke Personen möglich ist.

Der auf der Grundlage des CNSU-Beschlusses erlassene Regierungsbeschluss tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Unten haben Sie den Regierungsbeschluss vom heutigen 23. September 2021

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