Neue Reiseregeln in Deutschland: digitaler Impfpass, 270 Tage gültig!

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Auf Empfehlung der Europäischen Kommission haben die deutschen Behörden beschlossen, die Gültigkeit von Impfausweisen auf 270 Tage zu verkürzen. Eine solche Empfehlung wurde ausgesprochen, um Reisemaßnahmen im Zuge der COVID-19-Pandemie zu koordinieren und den Reiseprozess zu vereinfachen.

Danach müssen nach Deutschland einreisende Personen einen gültigen Nachweis erbringen, dass sie die letzte Impfdosis (eines Zweidosen-Impfschemas) innerhalb der letzten 270 Tage erhalten haben, um von zusätzlichen Einreisemaßnahmen, wie zum Beispiel Tests, befreit zu werden und Quarantänepflicht.

Es wird davon ausgegangen, dass Personen, die vor mehr als 270 Tagen geimpft wurden, bei ihrer Einreise nach Deutschland als ungeimpft gelten, wenn sie die Auffrischimpfung noch nicht erhalten haben. Neben dieser Änderung hat Deutschland auch die Gültigkeit von Rückgewinnungsbescheinigungen verkürzt.

Genesungsbescheinigungen sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) nur noch 90 Tage gültig. Zuvor waren Wiederherstellungszertifikate 180 Tage gültig.

Personen, die nach Deutschland einreisen, müssen bei der Einreise in das Bundesgebiet Dokumente vorlegen, die die Impfung gegen COVID-19, die Heilung von COVID-19 oder das negative Ergebnis eines Tests auf COVID-19 belegen, unabhängig von der Art der Einreise verwendetes Transportmittel (Luft, Land, See) und das Gebiet, von dem aus die Reise beginnt. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

  • Impfnachweis muss die vom Paul-Ehrlich-Institut in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut festgelegten Kriterien für die Art des Impfstoffs, die Anzahl der erforderlichen Dosen für jeden Impfstofftyp, die erforderlichen Auffrischungsdosen für einen vollständigen Schutz in Abhängigkeit von der Art des verabreichten Impfstoffs und die Zeitrahmen zwischen den Dosen. Einzelheiten finden Sie hier: www.pei.de/impstoffe/covid-19.
  • Nachweis einer früheren Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und folglich muss die Kur die vom Robert-Koch-Institut festgelegten Kriterien für die Art des Labortests zur Bestätigung der Erkrankung, die seit dem Testdatum verstrichene Zeit oder den Nachweis der Quarantäne und die maximal zulässige Zeit vom Datum der Prüfung bis zum Datum der Reise. Einzelheiten können hier abgerufen werden: www.rki.de/covid-19/genesennachweis.
  • Nachweis über negative Tests wird durch Vorlage eines negativen Tests auf SARS-CoV-2-Virusinfektion durchgeführt.

PCR, PoC-NAAT-Tests oder Tests, die mit anderen Methoden der Nukleinsäureamplifikation durchgeführt werden und deren Gültigkeit 48 Stunden nicht überschreitet, werden akzeptiert. Lokale Behörden können bei der Ankunft in Deutschland einen neuen PCR-Test anfordern.

Die oben genannten Unterlagen können in gedruckter oder elektronischer Form eingereicht werden und müssen in einer der Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorliegen.

WICHTIG! Ab dem 23.01.2022, 00.00 Uhr, sind rumänische Staatsbürger, die aus Rumänien nach Deutschland einreisen, verpflichtet, den Impf-, Test- oder Kurnachweis vor der Einreise in das Bundesgebiet online im Portal zu registrieren www.einreiseanmeldung.de.

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