Polen hat eine obligatorische Quarantäne für ungeimpfte Personen aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums, darunter auch Rumänien, eingeführt!

0 921

Vorübergehend hat Polen beschlossen, ab dem 24. Juni 2021 restriktive Maßnahmen anzuwenden, mit folgenden Auswirkungen für rumänische Staatsbürger, die nach Polen reisen:

Personen, die auf dem Landweg über die EU-Binnengrenze (dh aus / durch Tschechien, Slowakei, Litauen, Deutschland) nach Polen reisen, werden nicht unter Quarantäne gestellt, wenn sie ein negatives Testergebnis auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion ( RT-PCR oder Antigen) haben ), durchgeführt vor dem Überschreiten der polnischen Grenze (das Testergebnis muss in polnischer oder englischer Sprache innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Testergebnisses vorliegen).

Landreisende nach Polen können von der Quarantäne ausgenommen werden, wenn sie einen negativen PCR- oder Antigentest haben.

Personen, bei denen 48 Stunden vor dem Überschreiten der polnischen Grenze kein negativer Test durchgeführt wurde, unterliegen der Quarantänepflicht an einem deklarierten Ort bei der Ankunft für die Dauer von 10 Tagen auf Kosten der betroffenen Personen. Reisende müssen bei der Einreise nach Polen den Grenzbehörden die Anschrift, unter der sie die obligatorische Quarantäne durchführen, sowie eine Kontakttelefonnummer mitteilen und unverzüglich zur angegebenen Unterkunft reisen.

Die Quarantänezeit von 10 Tagen wird ab dem Tag nach der Einreise nach Polen berechnet. Personen, die unter Quarantäne gestellt wurden, können in Polen innerhalb von 2 Stunden nach Einreise nach Polen auf eine SARS-CoV-48-Virusinfektion (RT-PCR oder Antigen) getestet werden und werden bei negativem Testergebnis von der Quarantänepflicht befreit.

Quarantäne für Reisende in Rumänien, außer für Geimpfte

Menschen, die nach Polen ziehen Überschreiten der EU-Außengrenze (dh von / durch die Ukraine, die Russische Föderation oder Weißrussland) werden in Quarantäne gezwungen seit Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2-Virusinfektion befreit sie nicht von dieser Verpflichtung.

Auch Personen, die nach Polen reisen, auf dem Luftweg aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums, einschließlich Rumänien, müssen in Quarantäne (ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2-Virusinfektion im Herkunftsstaat vor der Einschiffung haben, befreit die betroffenen Personen nicht von dieser Verpflichtung).

Reisende nach Polen, auf dem Luftweg, aus Schengen-Staaten sind verpflichtet, ein negatives Ergebnis zu haben eines Tests auf SARS-CoV-2-Virusinfektion (RT-PCR-Typ oder Antigen), durchgeführt vor dem Einsteigen (das Testergebnis in polnischer oder englischer Sprache muss innerhalb von 48 Stunden vorliegen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Testergebnisses); aufgrund des negativen Testergebnisses sind sie in Polen von der Quarantänepflicht befreit.

Transit durch Polen

Personen, die mit dem Flugzeug aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums nach Polen einreisen, einschließlich Rumänien, und ich bin nur unterwegs (ein Flugticket haben, das die Abreise aus Polen bestätigt), kann im Land bleiben, aber nicht länger als 24 Stunden, ab dem Zeitpunkt der Ankunft auf dem Territorium Polens. Auch diese Personen sind von der Quarantäne ausgenommen.

WICHTIG: Personen, die unter Quarantäne gestellt wurden, können eine Test auf SARS-CoV-2-Virusinfektion (RT-PCR oder Antigentyp) in Polen, innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nach Polen, und bei negativem Testergebnis werden sie von der Quarantänepflicht befreit. Personen, die aus Indien, Südafrika und Brasilien einreisen, dürfen aufgrund eines negativen Ergebnisses eines SARS-CoV-2-Tests (RT-PCR oder Antigen) erst 7 Tage nach Einreise nach Polen aus der Quarantäne entlassen werden.

Ausnahme von der Quarantäne

Es gibt befreit folgende Kategorien von Personen, die nach Polen reisen, von der Quarantänepflicht und der Vorlage eines negativen Testergebnisses auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion, unabhängig davon, ob das Herkunftsland im Schengen-Raum liegt oder nicht:

  • Personen, die mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 geimpft wurden (bei Verabreichung beider Dosen gilt eine vollständige Impfung 14 Tage nach Abschluss des Impfverfahrens);
  • Kinder unter 12 Jahren, die in der Obhut von Erwachsenen reisen, die gegen COVID19 geimpft sind;
  • Personen, die im Besitz eines Dokuments sind, das bestätigt, dass sie in den letzten sechs Monaten vor dem Grenzübertritt der Republik Polen nach der Bestätigung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in Quarantäne, zu Hause isoliert oder ins Krankenhaus eingeliefert wurden;
  • Schüler und Studenten, die in Polen Abschlussprüfungen ablegen;
  • bestimmte Berufsgruppen (Berufskraftfahrer, Matrosen, Flugpersonal, Eisenbahnpersonal, Militär, diplomatisches Korps;
  • Personen, die in bestimmten beruflichen Tätigkeiten reisen).

Während der Quarantäne:

  • Die betroffenen Personen dürfen den Quarantänestandort nicht verlassen.
  • Das Gehen mit Haustieren, das Gehen in den Laden oder zum Arzt ist verboten.
  • Bei spezifischen Symptomen von COVID-19 (Unwohlsein, Fieber, Husten, Atembeschwerden) sollte eine medizinische Abteilung (Klinik) kontaktiert und eine telefonische Beratung mit einem Allgemeinarzt eingerichtet werden.

Wichtig! Die Polizei überprüft, ob die unter Quarantäne gestellten Personen diese Maßnahme einhalten! Die Nichteinhaltung der Quarantäne wird mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 bestraft. PLN, die Entscheidung über den Betrag, der von Fall zu Fall getroffen wird.

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.