TAROM-Flugzeuge könnten ab dem 1. Dezember am Boden bleiben! Die Gewerkschaft United TAROM droht mit Streik!

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Die Gewerkschaft Tarom warnt davor, dass ab dem 1. Dezember keine Flugzeuge mehr fliegen werden, es sei denn, das Unternehmen ist von den Bestimmungen des Gesetzes 296/2023 bezüglich einiger haushaltspolitischer Maßnahmen ausgenommen.

"In der Situation, in der TAROM nicht von den Bestimmungen dieses Gesetzes der „nationalen Schande“ ausgenommen wird"  und andere Kapitalgesellschaften Landesmehrheit, aber die nicht unbedingt in einem wettbewerbsintensiven Markt arbeiten, werden von der Steuer befreit. Wir, die Mitglieder der TAROM United Trade Union (SUT), werden ab dem 1. Dezember 2023 Piloten, Flugbegleiter, Flugmechaniker und Bodenpersonal nicht mehr belohnen jedes Flugzeug vom Boden aus", heißt es in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft.

Nach dem Erscheinen des „Spargesetzes“ (steuerliche Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 gelten) legte die TAROM United Trade Union der Regierung und dem Verkehrsministerium ein Memorandum vor, in dem das Unternehmen von seinen Bestimmungen befreit wurde.

"Wenig überraschend erfahren wir aus der Presse, dass Herr Grindeanu, Verkehrsminister, bei der Diskussion in der Regierung über ein Memorandum, das CFR Călători, CFR Marfă und Metrorex von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnimmt, das Luftfahrtunternehmen TAROM erneut vergessen hat. Wir möchten ihn auch auf diese Weise fragen, dass er nicht mit uns über die im Gesetz 367/2022 festgelegte Gewerkschaftsfrage diskutieren möchte. Warum diskriminiert er erneut die Mitarbeiter der Firma TAROM? Ist die Luftfahrttätigkeit für Sie nicht interessant, Herr Minister?", zeigen die Gewerkschafter.

"Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei TAROM um ein öffentliches Unternehmen handelt, das vollständig aus eigenen Einnahmen finanziert wird und in einem wettbewerbsorientierten, sich ständig verändernden Markt tätig ist, gelten die durch die Bestimmungen des Gesetzes auferlegten Beschränkungen, die im Fall öffentlicher Unternehmen, die in einem Nicht-Markt tätig sind, erklärt werden können -Wettbewerbsmarkt, im Fall von TAROM werden sie offensichtlich den effizienten Ablauf der wirtschaftlichen Aktivitäten verhindern. TAROM wird unter diesen Wettbewerbsbedingungen, in denen konkurrierende private Fluggesellschaften, rumänische oder ausländische, nicht in der Lage sind, profitabel zu werden restriktive Bedingungen bei der Verwaltung der personellen, materiellen und technischen Ressourcen zu bewältigen, weshalb es notwendig ist, die rumänische nationale Luftverkehrsgesellschaft – TAROM SA von der Anwendung der Bestimmungen auszunehmen, durch die dem nationalen Luftfahrtunternehmen ein Wettbewerbsnachteil entstehen würde, infolge der Unmöglichkeit, ein normales Regime sicherzustellen, um die Anforderungen des Marktes operativ zu lösen", behaupten die Gewerkschafter.

Gemäß der Kunst. Gemäß § 6 des Statuts des Luftfahrtpersonals erfolgt die Tätigkeit des berufsmäßigen zivilen Luftfahrtpersonals unter besonderen Arbeitsbedingungen.

Gleichzeitig in der Kunst. 17 dieser Satzung sieht Folgendes vor: „Gehaltsrechte professioneller ziviler Luftfahrtpiloten aus der Zivilluftfahrt in Rumänien, einschließlich Gehälter, Flugzulagen, Zuschläge und andere Zuschläge, sowie spezifische Rechte in Bezug auf zusätzlichen Ruheurlaub, Erholungsurlaub, Reisekostenzuschuss, Unterbringungsbedingungen, Stärkung der Ernährung und Schutz des Körpers , Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung bei der Durchführung von Flugeinsätzen und andere spezifische Rechte werden vom Arbeitgeber differenziert nach Personalkategorie gewährt, abhängig von: der Qualifikation und den vorhandenen Lizenzen, den durchgeführten Tätigkeiten und Einsätzen, den spezifischen Arbeitsbedingungen, das Niveau der Berufsausbildung, die Position an Bord des Zivilflugzeugs, die übertragenen Verantwortlichkeiten und das übernommene Risiko".

"Die Vereinigte TAROM-Gewerkschaft (SUT) hat seit Juli eine Mitteilung über die Einleitung des kollektiven Arbeitskonflikts verschickt, registriert bei der SG mit der Nr. 3216/14.07.2023, Benachrichtigung, zu der noch viele weitere hinzugefügt werden Nichteinhaltung der geltenden CCM", weisen die Gewerkschafter darauf hin.

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